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Vorschlag für ein Gesetz zur Förderung der Vertretung von Interessen der Seniorinnen und Senioren in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesseniorenvertretungsgesetz) vom 01. 03. 2003 Präambel Eine erfolgreiche Gestaltung der Zukunft setzt den Dialog der Generationen und deren gleichberechtigte Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben voraus. Die Älteren sind zunehmend bereit, politische und soziale Verantwortung zu übernehmen, wenn ihre Lebenserfahrungen gewürdigt und nachgefragt werden. Seniorenpolitik darf nicht nur der Betreuung älterer Menschen dienen, sondern muss deren Bereitschaft zu gesellschaftlicher Teilnahme aktiv fördern. Der älteren Generation sind deshalb Mitberatungs- und Mitbestimmungsrechte bei allen für sie wesentlichen Entscheidungen einzuräumen.
§ 1 Ziele (1) Die aktive Rolle älterer Menschen (Seniorinnen und Senioren) im gesellschaftlichen Leben ist entsprechend Artikel 2 Grundgesetz stärker zu fördern. (2) Das umfangreiche Wissen sowie die unverzichtbaren Erfahrungen der Seniorinnen und Senioren sind mit höherer Effizienz für die Gesellschaft zu nutzen. Die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren im sozialen und politischen Leben ist auf Grund ihrer elementaren Bedeutung für die Beziehungen zwischen den Generationen und die Ausprägung der Solidargemeinschaft weiterzuentwickeln und noch umfassender auszugestalten. (3) Durch dieses Gesetz sollen im Sinne der Chancengleichheit und mit dem Ziel, ein Altern in Würde zu garantieren, die Ansprüche, Interessen und Bedürfnisse der älteren Generation auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens sichergestellt werden. (4) Die Förderung der Seniorinnen und Senioren bezieht sich insbesondere auf deren Interessenvertretung. § 2 Seniorinnen und Senioren Seniorinnen und Senioren im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die in der Regel das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, Invalidenrentner sind oder sich im Vorruhestand befinden. § 3 Seniorenorganisationen Seniorenorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind Sozial- und Wohlfahrtsverbände bzw. Vereinigungen von Seniorinnen und Senioren mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, sofern
§ 4 Seniorenpolitischer Beirat (1) Beim Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wird ein Seniorenpolitischer Beirat gebildet, der die Interessen der Seniorinnen und Senioren gegenüber den politischen Gremien und Verwaltungsstellen vertritt. (2) Er besteht aus einem Vorsitzenden, zugleich Seniorenbeauftragter der Bundesregierung, und weiteren 30 Mitgliedern, und zwar aus
(3) Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland beruft
(4) Der Bundeskanzler erlässt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über Geschäftsführung und Arbeitsweise des Beirates. § 5 Aufgaben des Seniorenpolitischen Beirates (1) Der Beirat berät die Bundesregierung in seniorenpolitisch bedeutsamen Fragen. (2) Er hat ein Mitwirkungsrecht bei entsprechenden gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Regelungen für Senioren. (3) Der Seniorenpolitische Beirat hat ein Recht auf Anhörung im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen. (4) Er setzt sich für eine Veränderung des Bildes der älteren Generation in unserer Gesellschaft ein und wendet sich gegen jedwede Diskriminierung des Alters und Alterns. (5) Der Seniorenpolitische Beirat nimmt Einfluss auf die Fortschreibung des Altenplanes und des Altenberichtes der Bundesregierung. (6) Er setzt sich für die Weiterbildung von Senioren und die Förderung von entsprechen den Angeboten ein und fördert den Erfahrungsaustausch von Seniorenvertretern. (7) Bestehende Seniorenvertretungen erhalten auf Wunsch Informationen und Hinweise zur Lösung ihrer Aufgaben. Der Seniorenpolitische Beirat lädt Vertreter solcher Gremien in regelmäßigen Abständen zur Berichterstattung bzw. zum Erfahrungsaustausch ein. § 6 Finanzierung Beim Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ist aus Mitteln des Bundesaltenplanes ein Fonds für die Tätigkeit des Seniorenpolitischen Beirates einzurichten. § 7 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Begründung Der vorliegende Entwurf eines Bundesseniorenvertretungsgesetzes ist in einem demokratischen Meinungsbildungsprozess gemeinsam mit anderen Verbänden und Organisationen er- und überarbeitet worden. Die vom Bundesverband der Volkssolidarität ausgehende Initiative hat das Ziel, eine breite gesellschaftliche Diskussion zur politischen Teilhabe älterer Menschen in Gang zu setzen und die aktive Rolle der Seniorinnen und Senioren im gesellschaftlichen Leben stärker zu fördern. Es ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar, das Wissen und die Erfahrungen der Älteren mit noch größerer Effizienz zu nutzen, die Beziehungen zwischen den Generationen und die Solidargemeinschaft weiterzuentwickeln und noch umfassender auszugestalten. Im Sinne der Chancengleichheit und mit dem Ziel, ein Altern in Würde zu garantieren, gilt es dabei auch, die spezifischen Ansprüche, Interessen und Bedürfnisse der älteren Generation auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu verwirklichen. Unser Vorhaben hat bis zum heutigen Tag ein breites Echo gefunden. Die Zustimmung gründet sich vor allem darauf, dass es bisher keine gesetzlich verbindliche Regelung für die politische Teilhabe von Seniorinnen und Senioren gibt, Teilhabe aber Strukturen braucht. Die Zustimmung gründet sich auch darauf, dass Seniorenpolitik nicht allein auf den Ausgleich defizitärer Lebenslagen älterer Menschen beschränkt werden kann. Wir wenden uns energisch gegen eine Abwertung des Alters und Alterns, die sich an Begrifflichkeiten wie "Altenschwemme", "Republik der Alten" oder "Krieg der Generationen" festmachen lassen. Die Alten werden nicht selten als "Kostgänger" des Sozialstaates diffamiert und es wird oft vergessen, dass sie in beträchtlichem Maße zum Wohlergehen der Gesellschaft beitragen, sei es durch Übernahme von Ehrenämtern, die Betreuung von Enkelkindern und Familienangehörigen oder die Pflege anderer Menschen. Bei der Diskussion um ein Bundesseniorenvertretungsgesetz gab es natürlich auch Bedenken. Einige lehnen spezielle Gesetze für bestimmte Bevölkerungsgruppen generell ab, weil das ihrer Meinung nach zur Entsolidarisierung in der Gesellschaft führen könne. Andere meinten, mit dem Bundesaltenplan würden die Seniorinnen und Senioren bereits ausreichend gefördert. Oftmals wurde auch der Standpunkt vertreten, dass es bereits genügend Vertretungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren gäbe. Inwieweit Seniorenvertretungen aber politisch Einfluss nehmen können, hängt vor allem von den Rechten ab, die man ihnen zubilligt. So aufopferungsvoll viele dieser Vertretungen vor Ort wirken, so wenig waren und sind sie an der Lösung von solchen zentralen politischen Fragen wie der Rentenreform oder der Reform der Pflegeversicherung und des Gesundheitswesens beteiligt. Seniorenvertreter anderer europäischer Länder haben sehr viel mehr Einfluss, als das in der Bundesrepublik gegenwärtig der Fall ist. Beratungstätigkeiten schließen hier Entscheidungsbefugnisse und Mitspracherechte ein. Deshalb plädieren wir für die Bildung eines Seniorenpolitischen Beirates beim Bundeskanzler, für ein Anhörungsrecht des Beirates im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen sowie für dessen Mitspracherecht bei entsprechenden gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Regelungen für Senioren. Es geht der Volkssolidarität und allen, die am vorliegenden Gesetzentwurf mitgearbeitet haben, nicht darum, bereits bestehende Instrumentarien in der Seniorenarbeit außer Kraft zu setzen, sondern Bestehendes verbindlicher zu machen, dem Mitspracherecht der ständig wachsenden Zahl der Älteren, die bereit sind, politische und soziale Verantwortung zu übernehmen, Gesetzeskraft zu verleihen.
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