Gesundheitsreform 2006

Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages hat zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) – BT‑Drs. 16/3100 - vom 6. bis zum 14. November 2006 an insgesamt vier Tagen eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der auch der dbb beteiligt war. 

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz basiert auf den Eckpunkten zu einer Gesundheitsreform 2006 vom 4. Juli 2006 (siehe dbb-Info-Nr. 64/2006) sowie einer weiteren Konkretisierung der Eckpunkte durch die Spitzen der großen Koalition am 5. Oktober 2006. 

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte: 

Weiterhin enthält der Entwurf folgende Regelungen: 

 Es werden kassenartenübergreifende Fusionen ab 01.04.2006 ermöglicht. Die Krankenkassen bilden künftig auf Bundesebene einen Spitzenverband. Die bisherigen Bundesverbände der einzelnen Krankenkassenarten werden in Gesellschaften bürgerlichen Rechts überführt.

* * * * * * * * 

Zu dem Gesetzentwurf hat in der Zeit vom 6. bis 14. November 2006 an insgesamt vier Tagen eine Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages stattgefunden, an der auch der dbb sowie die GdS teilgenommen haben. In der Anhörung war der dbb durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt vertreten. 

Der dbb kritisiert in seiner Stellungnahme insbesondere die mit der Einführung des Gesundheitsfonds verbundene weitere einseitige Belastung der Versicherten. Der allein von den Versicherten zu zahlende Zusatzbeitrag bei Krankenkassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, stellt eine weitere Abkehr von der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge dar. 

Außerdem geht der dbb auf die unmittelbaren Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die PKV sowie die möglichen Folgewirkungen in der beamtenrechtlichen Beihilfe ein. Kernpunkte sind hierbei die Einführung eines Basistarifs und die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen in der PKV. Mit Letzterem trägt das Gesetz langjährigen Forderungen des dbb Rechnung. Die Portabilität der Altersrückstellungen wird zu Wettbewerb auch im Bestand führen, der bislang praktisch ausgeschlossen war.  

Allerdings sind die finanziellen Auswirkungen des Basistarifs und der Portabilität sowohl für bestehende Verträge als auch für Neukunden bislang noch nicht konkret abzusehen. Der Gesetzentwurf nennt hierzu keine Zahlen. Extreme Beitragssteigerungen in der PKV müssen jedoch jedenfalls ausgeschlossen werden. Steigerungen von bis zu 36 Prozent allein aufgrund der Portabilität – wie sie in der Begründung von Vorentwürfen beziffert wurden – wären keinesfalls hinnehmbar. Damit wäre die Belastungsgrenze deutlich überschritten. Zudem darf der Leistungskatalog des Basistarifs nicht zum Maßstab für die Beihilfe werden. 

Der dbb spricht sich für eine Entlastung von Familien von Beamten, insbesondere nie­dri­gerer Besoldungsgruppen mit mehreren Kindern, deren Beitrag zur private Krankenversicherung relativ hoch ist, da jeder Familienangehörige einzeln beihilferestkostendeckend zu versichern ist, aus.

In seiner Stellungnahme spricht der dbb auch das Problem der gesetzlich versicherten Beamten an, die ihren Krankenkassenbeitrag vollständig selbst tragen müssen. Bedauert wird in der Stellungnahme, dass die vom dbb vorgeschlagene Teilkostenversicherung für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen ist. Der dbb-Vorschlag sah vor, den beamtenrechtlichen Beihilfeanspruch mit einer ergänzenden Leistung aus der GKV zu kombinieren, der ein entsprechend verringerter Beitrag gegenübersteht. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss; sie entlasten den Dienstherrn sowohl während der Dienstzeit als auch im Ruhestand, weil sie im Normalfall auf die Sachleistungen in der GKV, nur ausnahmsweise auch noch auf die Beihilfe, zurückgreifen. 

Die vollständige Stellungnahme des dbb zum GKV-WSG zum Download.

 

zum Seitenanfang