zu dem übersandten Gesetzentwurf nehmen wir - vorläufig - wie folgt Stellung:
Der uns übersandte Entwurf eines Änderungsgesetzes enthält keine Begründung für die Änderung bzw. Ergänzung des Schulgesetzes. Damit wir nicht erst wieder nach der Vorlage eines Gesetzentwurfes an das Abgeordnetenhaus von einer Begründung für ein Gesetzgebungsverfahren überrascht werden, bitten wir um Bekanntgabe der Begründung für Ihr Vorhaben.
Auch bitten wir bereits zum jetzigen Zeitpunkt um Bekanntgabe des Textes der Vereinbarung nach § 12 Absatz 6 - neu - des Schulgesetzes.
Der Zwischenbericht der von Ihnen eingesetzten Rahmenlehrplankommmission Ethik bedarf einer längeren inhaltlichen Überprüfung, so dass wir erst zu einem späteren Zeitpunkt unsere Einschätzungen bekannt geben können.
Nach einer Veröffentlichung des LISUM sind Konzepte für die Weiterbildung der Lehrkräfte entwickelt worden, die uns bisher nicht bekannt sind. Gleichfalls sind uns die Bedarfsermittlungen für die Qualifizierungsmaßnahmen bisher nicht zugänglich.
Nachdem Mitte Dezember das Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg zu den dortigen Regelungen eine Entscheidung getroffen hat, bitten wir um Ihre Einschätzung der - möglicherweise - auch in Berlin veränderten Rechtslage.
Joachim Jetschmann
- Landesvorsitzender -