Stellungnahme des dbb berlin zum Gesetzentwurf zu einem 26. Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz
(Nov. 2006)

 

I. Allgemeines 

Die Fachgewerkschaften im dbb berlin lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf ab. 

So äußerte sich zum Beispiel die Deutsche Steuer-Gewerkschaft - Landesverband Berlin DSTG -: 

„Die beabsichtigte Änderung des Landesbeamtengesetzes ist für die künftige Sicherung der Qualität der Berliner Verwaltung kontraproduktiv und wird daher abgelehnt. 

 Bis zum Jahr 2012 sollen nach den Planungen des Senats noch knapp 20.000 Stellen abgebaut werden, allein im Zeitraum bis 2009 (bisherige Geltungsdauer des § 35c Landesbeamtengesetz - LBG) etwa 10.000 Stellen. Diese Einsparungen können nur durch das Ausscheiden von Kolleginnen und Kollegen realisiert werden. Unabhängig vom alters- und krankheitsbedingten Ausscheiden bietet gerade Altersteilzeit die Alternative, ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst zu ermöglichen. Zudem ist sie das einzige Instrument, positiv auf die Altersstruktur der Verwaltungen einzuwirken. 

Seit Jahren bleibt der Einstellungskorridor weit hinter der Zahl der Altersabgänge zurück, so dass sich der Altersschnitt erheblich erhöht und zumindest in einigen Verwaltungen bereits einen bedrohlichen Wert erreicht hat. Die Altersteilzeit ist daher nichtals Kostenfaktor, sondern als Chance zu verstehen, um wieder zu einer vernünftigen Alterstruktur im öffentlichen Dienst zurückzukommen. Altersteilzeit ist das Mittel, um auf Dauer einen den Bedürfnissen angemessenen Einstellungskorridor zu sichern. 

In der Begründung für den Gesetzentwurf wird auf die demografische Entwicklung hingewiesen, allerdings werden hieraus die falschen Schlüsse gezogen. Völlig unbeachtet bleibt, dass aufgrund geburtenschwacher Jahrgänge spätestens ab 2012 die Nachwuchsgewinnung auch für den öffentlichen Dienst erheblich erschwert wird. Zum Erhalt der Qualitätsstandards der Berliner Verwaltung ist es daher unerlässlich, bereits heute durch die Ausbildung und Übernahme hochqualifizierter Nachwuchskräfte dieser abzusehenden Entwicklung Rechnung zu tragen. Andernfalls ist die Alternative zu einem unausweichlichen Qualitätsverfall des öffentlichen Dienstes in Berlin nur ein attraktiver finanzieller Anreiz für potentielle Nachwuchskräfte, der die Kosten für die Altersteilzeit um ein Vielfaches übersteigen dürfte. 

Die Altersteilzeit ist also vielmehr eine Investition in die Zukunft Berlins als ein bloßer Kostenpunkt, wie es der Senat angesichts der Begründung zum Gesetzentwurf offenbar ausschließlich sieht.“ 

Der Verband Bildung und Erziehung - VBE Berlin führte unter anderem aus:

„„Der Verband Bildung und Erziehung hat mit Überraschung zur Kenntnis genommen, dass der Berliner Senat die Streichung der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte beschlossen hat.  „Die Regelungen zur Altersteilzeit sind eine sinnvolle Variante, um der immer weiter fortschreibenden Überalterung der Berliner Lehrerschaft entgegenzuwirken. Es ist trotzt aller finanziellen Probleme, die das Land Berlin hat, unverständlich, warum dieses Modell vom Senat gestrichen wird,“ äußerte der Landesvorsitzende des VBE Helge Dietrich. 

Mit der Altersteilzeit hatten über 60jährige Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit, am Ende ihrer Berufstätigkeit gleitend in den Ruhestand zu gehen. Bezogen auf die Berliner Lehrerinnen und Lehrer bedeutet die Streichung, dass viele Kolleginnen und Kollegen nun der zusätzlichen Belastung des Berufes, ausgelöst durch einen kaum noch überschaubaren Reformwust, kaum noch Stand halten können. 

 „Es ist zu erwarten, dass sich der Krankenstand im Berliner Schuldienst weiter erhöhen wird. Aber auch die Tatsache, dass aus dem Einstellungskorridor, der sich durch die stärkere Nutzung der Altersteilzeit ergeben hätte, wieder mal ein Kriechtunnel wird, kann nicht im Sinne der Berliner Schülerschaft sein. Wieder einmal hören wir aus der Politik die Sonntagsrede von der Priorität der Bildung, um dann im gleichen Atemzug einen sinnvolle Möglichkeit zur Verjüngung der Berliner Lehrerschaft zu streichen,“ sagte Helge Dietrich.““ 

Diese Stellungnahmen geben das Meinungsbild innerhalb des dbb berlin wieder.

II. Besonderes

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