Die vom Senator für Finanzen angeordnete vorläufige Haushaltswirtschaft bis zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 durch das Abgeordne-tenhaus im Juni 2012 behindert die dauerhafte Einstellung von Nachwuchskräften.
Das Verbot zur Übernahme von Auszubildenden für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse ergibt sich aus dem 1. Rundschreiben zur Haushaltswirtschaft 2012 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 29. November 2012.
Die Einstellungsbehörden werden während der vorläufigen Haushaltswirtschaft den Auszubildenden die ein befristetes Arbeitsverhältnis für ein Jahr anbieten. Nach Verkündung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 sind die Aufhebung der Befristung und eine Umwandlung in ein Dauerarbeitsverhältnis möglich.
Der dbb berlin erwartet, dass die Beamtinnen und Beamten, die im Beamtenverhältnis auf Widerruf einen Vorbereitungsdienst mit der Laufbahnprüfung während der vorläufigen Haushaltswirtschaft abschließen, zur Ableistung einer Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden.
Die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, wird vom dbb berlin an ihre Zusage unmittelbar nach Amtsantritt erinnert, dass die neuen Lehrkräfte zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres am 1. Februar 2012 unverzüglich in Dauerarbeitsverhältnisse angestellt werden.
„ Eine Übernahme der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie der Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Januar 2012 abschließen, nur in befristete Arbeitsverhältnisse würde das Vertrauen in die Aussagen der Bildungssenatorin schwer erschüttern,“ so der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann.