Bürgermeister und Innensenator Frank Henkel ist vom dbb berlin um Informationen zum neuen Gesetz über die Familienpflegezeit für die Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Berliner Verwaltung und um Prüfung gebeten worden, wie die grundsätzliche Zielsetzung des neuen Bundesgesetzes für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten umgesetzt werden kann.
Das am 1. Januar 2012 in Kraft tretende Gesetz über die Familienpflegezeit hat zum Ziel, Berufstätigen die Pflege von Angehörigen zu erleichtern. Dazu wird ein Anspruch auf eine Familienpflegezeit geschaffen, in der durch staatliche Leistungen ein Arbeitszeitreduzierung finanziell abgefedert werden soll. Pflegende Angehörige sollen die Möglichkeit erhalten, zur häuslichen Pflege von Angehörigen in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren mit reduzierter Stundenzahl in ihrem Beruf weiter zu arbeiten und durch eine staatliche geförderte Aufstockung ihres Arbeitsentgelts ihre finanzielle Lebensgrundlage zu behalten. Die einzelne Familienpflegezeit soll als eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vertraglich vereinbart werden, um optimal auf die jeweiligen Bedürfnisse eingehen zu können.
Bereits zum Referentenentwurf Gesetz über die Familienpflegezeit - FPfZG - hat der dbb beamtenbund und tarifunion im März 2011 eine Stellungnahme abgegeben, in der die Initiative für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie begrüßt worden ist.
Auch wenn sich der dbb gewünscht hätte, dass den Beschäftigten ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme der Familienpflegezeit eingeräumt wird und die finanzielle Absicherung der Beschäftigten in Form einer Entgeltersatzleistung erfolgt, kommt es nach Auffassung des dbb berlin jetzt darauf an, die Beschäftigten mit der neuen gesetzliche Regelung der Familienpflegezeit vertraut zu machen.
"Der dbb berlin erwartet vom zuständigen Senator eine offensive Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine Prüfung, wie die Familienpflegezeit auf den Beamtenbereich übertragen werden kann," erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Familienpflegezeit am 1. Januar 2012.