Nachdem der Innenausschuss des Deutschen Bundestages den Weg für die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen "zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund" frei gemacht hat, fordert der dbb berlin die Übernahme der vom Bund geplanten besoldungsrechtlichen Maßnahmen in das Berliner Besoldungsrecht.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlichen Vorschriften sieht die Einführung eines Personalgewinnungszuschlages vor. Damit wird eine Grundlage geschaffen, mit finanziellen Anreizen auf Personalengpässe zu reagieren und gezielt Fachkräfte zu gewinnen.
Da auch das Land Berlin in den nächsten Jahren angesichts der demografischen Entwicklung im öffentlichen Sektor auf die Einstellung von Fachkräften im Beamtenverhältnis angewiesen sein wird, ist die Übernahme der bundesgesetzlichen Regelung über den Personalgewinnungszuschlag für alle Bereiche der Berliner Verwaltung von existenzieller Bedeutung.
Der dbb berlin bekräftigt seine im Zusammenhang mit der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU erhobenen Forderung auf Erstellung eines landeseinheitlichen Demografiekonzepts, um die Funktionsfähigheit der Berliner Verwaltung sicherzustellen," erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann. Und weiter sagte Jetschmann zum Gesetzesvorhaben des Bundes: "Die Einführung eines im Landesbesoldungsgesetz verankerte Personalgewinnungszuschlages muss Bestandteil des Demografiekonzepts des Landes Berlin werden."
Die Stellungnahme des dbb - beamtenbund und tarifunion - zur der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2011 finden Sie hier.