Der Senator für Finanzen hat ein grundsätzliches Beförderungsverbot während der für 2012 festgestellten vorläufigen Haushaltswirtschaft für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten verhängt. Das Beförderungsverbot ergibt sich aus dem 1. Rundschreiben zur Haushaltswirtschaft 2012 der Senatsverwaltung für Finanzen – II B – H 1200-11/2011 – vom 29. November 2011.
Das Beförderungsverbot wird am 1. Januar 2012 wirksam und endet erst mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2012/2013. Damit ist frühestens Ende Juni 2012 zu rechnen, da nach der Terminplanung des Abgeordnetenhauses für die Haushaltsberatungen 2012/2013 voraussichtlich am 9. Februar 2012 die 1. parlamentarische Lesung und am 13. Juni 2012 die 2. parlamentarische Lesung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 erfolgen werden.
"Es ist unverständlich, dass für die Beratungen des Haushaltsplanes 2012/2013 fast sieben Monate erforderlich sind, nachdem bereits Mitte Juli 2011 ein kompletter Haushaltsplanentwurf verabschiedet und detaillierte Koalitionsverhandlungen zwi-schen SPD und CDU stattgefunden haben," stellt der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, fest.
"Warum zwei Monate notwendig sind, um einen politisch überarbeiteten Haushalts-planentwurf erneut dem Parlament vorlegen zu können, bleibt das Geheimnis des neuen Senats", so Jetschmann weiter.
Vom dbb berlin wird auch beanstandet, dass das Parlament sich über vier Monate Zeit lässt, um das Haushaltsgesetz 2012/2013 bis Mitte 2012 zu beraten.
Durch das für mindestens sechs Monate geltende Beförderungsverbot werden die Landesbeamtinnen und Landesbeamten als einzige Personengruppe innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes unmittelbar von der vorläufigen Haushaltsführung in finanzieller Hinsicht stark betroffen sein.
"Bereits zu Beginn der Amtszeit des neuen Senats von Berlin zeigen SPD und CDU, welche geringe Wertschätzung sie zusammen den Landesbeamtinnen und Landesbeamten entgegen bringen", äußerte sich der Landesvorsitzende des dbb berlin nach der Bekanntgabe des Beförderungsverbots.
"Das Beförderungsverbot im 1. Halbjahr 2012 kann nur so verstanden werden, dass die von SPD und CDU geplante Besoldungsanpassung in Höhe von 2 v. H. zum 1. August 2012 von den Landesbeamtinnen und Landesbeamten selbst finanziert werden soll. Diesen finanziellen Taschenspielertrick hat der dbb berlin weder von der SPD noch von der CDU oder dem Finanzsenator erwartet", erklärte empört der Landesvorsitzende des dbb berlin.