Der dbb – beamtenbund und tarifunion – berlin hat als eigenständige gewerkschaftliche Spitzenorganisation der Gewerkschaften und Verbände des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors im Land Berlin "Die Berliner Perspektiven für starke Wirtschaft, gute Arbeit und sozialen Zusammenhalt" in der Koalitionsvereinbarung 2011 - 2016 zwischen SPD und CDU ausgewertet und stellt fest:
Alte Verfahrensweisen werden fortgeführt
Die Koalitionsvereinbarung enthält keine Ausführungen über die Zusammenarbeit des neuen Senats mit den Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes bei der Haushaltskonsolidierung, den Ausgaben- und Leistungsvergleichen, dem Benchmarking in der allgemeinen Verwaltung, der de-mografischen Entwicklung, der Absicht zur Auflösung des Stellenpools, dem verstärkten Einsatz von IT, der Optimierung des Personaleinsatzes, der Bündelung gleichartiger Verwaltungsleistungen, der Serverkonsolidierung, der Einführung der elektronischen Akte sowie Beschreibung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes. Damit setzt die neue politische Koalition die vom dbb berlin immer beanstandeten Verfahrensweisen der Koalition von SPD und Linkspartei in der abgelaufenen 16. Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin fort. Eine Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Verbänden wird bei der Haushaltskonsolidierung und der Verwaltungsmodernisierung nicht angestrebt.
Ideologische Politiksperre und eine Mogelpackung
Die besonders hervorgehobenen Ziele von SPD und CDU unmittelbar nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen für den Bereich des öffentlichen Sektors beschränken sich auf wenige Aussagen. So hat die SPD betont, "der Senat will auch bei seiner bisherigen Haltung bleiben, Lehrer nicht zu verbeamten." Als Begründung wird angegeben." Der Beamtenstatus würde später zu höheren Pensionslasten für das Land Berlin führen." SPD und CDU stellen gemeinsam als Erfolg dar, dass die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte künftig durch ein rotierendes Nummerierungsverfahren ersetzt wird. Für den dbb berlin ist die Aufrechterhaltung des Verbeamtungsverbots für Lehrkräfte besonders fragwürdig. Die Nachwuchsgewinnung wird nicht nur fast unmöglich gemacht, sondern der Wettbewerb um die besten Lehrerinnen und Lehrer für den Berliner Schuldienst erfährt einen neuen Tiefschlag, von dem sich aller Voraussicht nach die Schulen nicht mehr erholen werden. Die in Berlin ausgebildeten Lehrkräfte werden eine Einstellung als Tarifbeschäftigte in Berlin durch eine Verbeamtung in den anderen Ländern vermeiden. Die ideologische Politiksperre der Linkspartei wird nun auch von der CDU übernommen. Die Differenzierungen bei der Kennzeichnungspflicht des Polizeivollzugsdienstes sind eine Mogelpackung, da die grundsätzlichen Bedenken der Beamtinnen und Beamten nicht ausgeräumt worden sind.
Transparenz beim Wiedereintritt in die TdL notwendig
Von den Koalitionspartnern sind keine Aussagen zur Absicht zur Wiederaufnahme des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – bis zum 31. Dezember 2011 nach dem Angleichungs-TV Land Berlin vom 14. Oktober 2010 ge-macht worden. Der dbb berlin fordert eine Nachbesserung der Koalitionsvereinba-rung sowie Aufgabe bisherigen Informationsverweigerung über den Stand des An-tragsverfahrens zum Erwerb der Mitgliedschaft in der TdL ein.
Tarifpolitische Abstinenz
Vom dbb berlin wird bemängelt, dass in der Koalitionsvereinbarung keine Ausführungen über die tarifrechtliche Sicherung der übertariflichen Zulagen für Lehrkräfte und Ärztinnen sowie Ärzte enthalten sind.
Besoldungsperspektive ohne Ziel ist wertlos
Der dbb berlin erkennt die politische Absicht zur Entwicklung einer Perspektive zur Reduzierung des Abstandes der Besoldung der Landesbeamtinnen und Landesbe-amten im Verhältnis zu den anderen Bundesländern an. Da keine Angaben über die Maßstäbe und die zeitlichen Vorstellungen vereinbart worden sind, sind mehr als nur Zweifel über die unter Finanzierungsvorbehalt stehenden Anpassungsabsichten gegeben. Der dbb berlin fordert die Besoldungsanpassung bis Ende 2017 und verweist dabei erneut auf die tarifvertraglich vereinbarten Regelungen für die Tarifbeschäftigten des Landes Berlin. Ende 2017 ist die Entgeltanpassung für die Tarifbeschäftigten an das Bezahlungsniveau erreicht. Kritisch werden auch die Ankündigungen über die Besoldungsanpassungen jeweils zum 1. August 2012 und 2013 deshalb gesehen, da in der Koali-tionsvereinbarung die Anpassung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Gleichklang mit der Besoldungsanpassung nicht genannt worden ist. Dieses Versäumnis ist unverzüglich zu beheben.
Besoldungsnachteile ausgleichen
Der dbb berlin erwartet auch beamtenrechtliche Grundsatzgespräche über die not-wendigen gesetzlichen Korrekturen zur Neugestaltung der Grundgehaltsstruktur nach den am 1. August 2011 in Kraft getretenen besoldungsrechtlichen Neuregelungen. Die eingetretenen Besoldungsnachteile sind unter anderem durch eine gesetzliche Nachteilsausgleichszulage im Zusammenhang mit der vorgesehenen Besoldungsanpassung zu beseitigen.
Kürzung der Professorenbesoldung zurücknehmen
Die in Aussicht genommene Prüfung der Besoldungsordnung W für beamtete Pro-fessorinnen und Professoren nach Vorliegen des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die im Klagewege beanstandete Kürzung der Grundgehälter für diese Beamtinnen und Beamte in Höhe von 25 vom Hundert wird vom dbb berlin begrüßt. Der dbb berlin wird sich an einer zeitnahen Neugestaltung der W-Besoldung aktiv beteiligen.
Dienstrechtsreform fortsetzen
An keiner Stelle in der Koalitionsvereinbarung sind Ausführungen über die Fortset-zung der Weiterentwicklung des allgemeinen Beamtenrechts, des Laufbahnrechts oder des Besoldungsrechts zu finden. Als besonders vordringlich sieht der dbb berlin den Erlass der Rechtsverordnungen nach dem neuen Laufbahngesetz, das zum 1. Juni 2012 in Kraft tritt, an. Die Rechtsverordnungen über die Personalentwicklung in den einzelnen Verwaltungsbereichen und zur Laufbahngestaltung bedürfen dringend der inhaltlichen Bestimmung.
Einheitliches Lehramt mit einheitlicher Besoldung verwirklichen
Die Absicht von SPD und CDU, die Dauer des Vorbereitungsdienstes der künftigen Lehrkräfte nach Abschluss eines Masterstudiums von bisher 12 Monaten im gehobenen Dienst und 24 Monaten im höheren Dienst durch Festlegung auf 18 Monate zu vereinheitlichen, wird grundsätzlich begrüßt, wenn damit auch die unterschiedliche Zuordnung nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes zu Lehrämtern in den gehobenen bzw. höheren Dienst entfällt und die Lehrämter einheitlich dem höheren Dienst (künftig dem 2. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe) zugeordnet werden. Bedauerlicherweise enthält darüber die Koalitionsvereinbarung keine Zielsetzungen. Eine Vereinheitlichung des Vorbereitungsdienstes ohne Gleichstellung aller Lehrämter im beamten- und besol-dungsrechtlichen Sinne vertieft die heute vorhandene Kluft zwischen den verschiedenen Gruppen von Lehrkräften. Die vorhandenen Ungerechtigkeiten sind nicht nur teilweise aufzuheben, sie müssen nach Auffassung des dbb berlin vollständig beseitigt werden.
Demografiekonzept notwendig
Lösungsansätze zur Gestaltung des demografischen Wandels sind in der Präambel der Vereinbarung angesprochen. Für die öffentliche Verwaltung sind dazu keine Festlegungen erfolgt. Lediglich für Richterinnen und Richter wird die Entwicklung eines Konzepts "für ältere Beschäftige" in Aussicht gestellt. Der dbb berlin erwartet die Erarbeitung eines strategischen Personalmanagementkonzepts für die Berliner Verwaltung, das die Demografieanforderungen berücksichtigt. Der dbb berlin bietet bei der Erarbeitung des Konzepts seine Mitarbeit an. Das eingeforderte Konzept sollte auch vorsehen, welche gesetzlichen oder tarifrechtlichen Voraussetzungen ergänzend geschaffen werden müssen.
Strategisches Personalmanagement für Lehrkräfte einführen
Die Bildungspolitik des vergangenen Jahrzehnts war von pädagogischen Reformen und Schulstrukturreformen geprägt. Zu keiner Zeit waren die Lehrkräfte als die wichtigste Ressource im Berliner Bildungswesen Ziel intensiver Anstrengungen. Erfolg oder Misserfolg aller Reformen hängt jedoch bestimmend davon ab, unter welchen Gegebenheiten Lehrkräfte ihre verantwortungsvolle Tätigkeiten auszuüben haben. Der dbb berlin fordert die Koalitionspartner dringend auf, besonders für die Berliner Lehrkräfte ein strategisches Personalmanagement zu verabreden. Im Mittelpunkt der Ziele dieses neuen Personalmanagements müssen die Lehrkräfte mit ihren besonderen Anliegen stehen. Die Module des strategischen Personalmanagements sind nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten. Der beabsichtigte Ausbau der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen muss auch dazu führen, dass Personalführung, Personalpflege und Personalbetreuung in den Schulen Beachtung finden. Die Entlastung der Schulleitungen von administrativen Aufgaben ist richtig, bleibt aber wirkungslos, wenn nicht gleichzeitig die Schulleitungen Aufgaben der Personalführung im Gesamtkontext eines strategischen Personalmanagements übernehmen. Die Struktur der Personalverwaltung im Bildungsbereich ist ebenfalls neu zu gestalten.
Personalplanung für die Bezirke offenlegen
Mit besonderer Sorge betrachtet der dbb berlin die Festschreibung der Personalaus-stattung in den Bezirken bis zum Ende der Legislaturperiode 2016. Es ist vorgese-hen, dass in allen zwölf Bezirken die Personalzumessung nur noch 20.000 Vollzeit-äquivalente – VZÄ - umfasst. Dies bedeutet einen Personalabbau von mindestens 3.500 VZÄ. Der geplante Personalabbau ist nicht begründet. Eine Beschreibung der Aufgaben, die in den Bezirken dann wegfallen sollen, erfolgte nicht. Der dbb berlin stellt den Personalabbau in den Bezirken in Frage und erwartet die sofortige Unterrichtung über die vorgesehenen Maßnahmen.
Sozialräumlichkeit nachsteuern
Am Beispiel der Hilfen zur Erziehung betonen SPD und CDU die sozialräumliche Ausrichtung verschiedener Wirkungsbereiche der Berliner Verwaltung (einschl. der Schulen). Der dbb berlin steht der inhaltlichen Ausrichtung bedeutsamer Aufgaben-bereiche des öffentlichen Sektors aufgeschlossen gegenüber, weist jedoch darauf hin, dass konzeptioneller Nachsteuerungsbedarf besteht, der insbesondere die Aufgabenbereiche der Beschäftigten erfasst.
Beamtenrechtliche Beteiligung einheitlich regeln
Der dbb berlin schlägt dem neuen Senat von Berlin den Abschluss einer Vereinbarung nach § 53 des Beamtenstatusgesetzes und § 83 des Landesbeamtengesetzes vor. Damit soll die Beteiligung des dbb berlin als Spitzenorganisation der Gewerk-schaften und Berufsverbände bei der Vorbereitung gesetzlicher Regelungen und bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse durch die obersten Landesbehörden einheitlich im Lande Berlin sichergestellt werden.