Neue Laufbahnverordnung für den Sozialdienst in Vorbereitung

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat dem dbb berlin den Entwurf einer Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des Sozialdienstes zur beamtenrechtlichen Beteiligung zugeleitet.

Der Entwurf der beabsichtigten Laufbahnverordnung Sozialdienst (LVOSozD) soll am 1. Juni 2012 zusammen mit dem neuen Laufbahngesetz in Kraft treten. Die neue Laufbahnverordnung soll die bisherigen Vorschriften in den bisherigen Laufbahnverordnungen für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen des Verwaltungsdienstes (VLVO) und der Laufbahnen besonderer Fachrichtungen (FachLVO) ablösen.

Die Laufbahn des Sozialdienstes ist nach dem neuen Laufbahngesetz ein Laufbahnzweig der Laufbahnfachrichtung Gesundheit und Soziales und umfasst nach dem Verordnungsentwurf nur die Ämter der neuen Laufbahngruppe 2 mit den vorgesehenen beiden Einstiegsämtern in den Besoldungsgruppen A 9 und A 13. Auch ist vorgesehen, Ämter für Sozialoberamträtinnen/Sozialoberamtsräte in der Besoldungsgruppe A 13 bzw. A 13 mit Amtszulage vorzusehen.

Zu dem ersten Entwurf einer neuen Laufbahnverordnung nach Verabschiedung des Laufbahngesetzes wird der dbb berlin nach § 53 des Beamtenstatusgesetzes und § 83 des Landesbeamtengesetzes Stellung nehmen. Der Verordnungsentwurf wird interessierten Beamtinnen und Beamten auf Anforderung post@dbb-berlin.de zur Verfügung gestellt.