Zu Beginn der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU für den Bereich Inneres und Recht fordert der dbb berlin die rechtsmäßige Anwendung des Gesetzes zur Besoldungsneuregelung für das Land Berlin - Berliner Besoldungsneuregelungsgesetz - BerlBesNG - ein.
Bei der Rechtsanwendung des neuen Besoldungsrechts hat die Interpretation der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Ziffer 3.2 des Rundschreibens I Nr. 100/2011 zu § 2 des Berliner Besoldungsneuregelungsgesetzes , wonach bei der Besoldungsüberleitung am 1. August 2011 auf der Grundlage des am 31. Juli 2011 maßgeblichen Amtes mit dem am 1. August 2011 nach dem Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 - BerlBVAnpG - zustehenden Grundgehalts in die neue Grundgehaltsstruktur am Stichtag 1. August 2011 wirksam gewordene Stufenaufstiege nicht zu berücksichtigen sind, zu Rückforderungen von Teilen bereits gezahlter Dienstbezüge geführt.
Diese Feststellungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 30. August 2011, die erst im Laufe des Monats September 2011 den Dienstbehörden bekannt geworden sind, sind nach Ansicht des dbb berlin nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen.
Die Besoldungsüberleitung ist für diejenigen Landesbeamtinnen und Landesbeamten geregelt, die am 31. Juli 2011 und am 1. August 2011 zum Beispiel der Besoldungsordnung A angehören. Mehrfach stellt selbst die Senatsverwaltung für Inneres und Sport fest, dass für die Besoldungsüberleitung das Grundgehalt maßgeblich ist, dass am 1. August 2011 zustehen würde. Dies bedeutet auch eine Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt bereits wirksam gewordenen Stufenaufstiegs beim Grundgehalt vor der Besoldungsüberleitung. Vom Landesverwaltungsamt ist dies zunächst bei der Besoldungsüberleitung nach Auffassung des dbb berlin zutreffend beachtet worden.
Infolge der unzutreffenen Rechtsauffassung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden die Beamtinnen und Beamten, denen eine höhere Stufenzuordnung im August 2011 vor der Besoldungsüberleitung verweigert worden ist, im Regelfall um eine Erfahrungsstufe nach neuem Besoldungsrecht zu niedrig eingestuft. Diese falsche Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe führt letztlich zu finanziellen Nachteilen bei der Besoldung und der Versorgung. Das Lebenseinkommen der Beamtinnen und Beamten wird somit rechtwidrig geschmälert.
Der dbb berlin rät betroffenen Beamtinnen und Beamten unverzüglich gegen vorliegende Mitteilungen, Bescheide o.ä. der Dienstbehörden Rechtsmittel einzulegen. Einzelmitglieder der Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbände des dbb berlin sollten schnelltens Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz stellen.