Tarifvertragsparteien müssen Verbot der Altersdiskriminierung beachten

Der Europäische Gerichtshof - C-298/10 - hat am 8. September 2011 zu dem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2010, ob eine tarifrechtliche Entgeltregelung für die Angestellten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin in den einzelnen Vergütungsgruppen nach dem Lebensalter gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstößt, für Recht erkannt, dass das Verbot der Altersdiskriminierung nach Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und nach Art. 2, 6. Absatz 1 der Richtlinie 2000/78 nicht dem in Art. 28 der Charta anerkanntem Recht, Tarifverträge auszuhandeln und zu schließen, entgegensteht. Das weitere Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ist abzuwarten. Der dbb berlin wird weiter informieren.