Tendenzen zum einheitlichen Dienstrecht für Beamte und Tarifbeschäftigte müssen beendet werden

In einer Grundsatzrede zur aktuellen Entwicklung des Beamten- und Tarifrechts forderte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, auf dem 22. Landeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG), Landesverband Berlin e.V., die Trennung der Zuständigkeiten für das allgemeine Beamtenrecht und für das Laufbahnrecht innerhalb der Abteilung I der Senatsverwaltung für Inneres und Sport von den Zuständigkeiten für das Tarifrecht.

In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist die Zuständigkeit für das allgemeine Beamtenrecht und für das Laufbahnrecht dem Referat I D zugeordnet. Dieses Referat ist hauptsächlich zuständig für das Tarifrecht, die Versorgung der Arbeitnehmer, das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. In der Aufgabenbeschreibung des Tarifreferats des Senats wird dann nur ausgesagt, dass "das Referat außerdem für allgemeines Beamtenrecht und für das Laufbahnrecht" zuständig ist.

Diese Unterordnung der Zuständigkeiten für das Statusrecht und das Laufbahnrecht der Landesbeamtinnen und Landesbeamten unter denen für das Tarifrecht führte seit ihrer Umsetzung ab Jahresanfang 2010 zu einer erheblichen Vernachlässigung der Rechtsgestaltung des Beamtenrechts. Wichtige Einzelfragen des Beamtenrechts sind seit Jahren nicht gelöst. Das neue Laufbahnrecht tritt erst nach mehrjährigen Vorbereitungen am 1. Juni 2012 vollständig in Kraft. Die zum Laufbahngesetz zu erlassenden Rechtsverordnungen und neuen Laufbahnverordnungen liegen noch nicht einmal in Entwürfen vor. Die wichtigen Regelungen zur landesweiten Personalentwicklung sind lediglich in einem unverbindlichen "Leitfaden" verwaltungsintern veröffentlicht worden.

"Diese kritische Entwicklung bei der Gestaltung des Beamtenrechts wird durch die Anwendung tarifrechtlicher Regelungen im Beamtenbereich noch überboten", so der Landesvorsitzende des dbb berlin. Und weiter betonte der Landesvorsitzende des dbb berlin, dass mit dieser rechtswidrigen Verwaltungspraxis die nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebene beamtenrechtliche Beteiligung des dbb berlin als Spitzenorganisation für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten bewusst vom Innensenator umgangen wird.

Der dbb berlin fordert die Herauslösung der Zuständigkeiten für das Statusrecht und das Laufbahnrecht aus dem Tarifreferat des Senats. Innerhalb der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung ist nach Auffassung des dbb berlin ein eigenständiges Referat für das Beamtenrecht neben dem Referat für das Tarifrecht zu bilden.