Für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin gilt ab 1. August 2011 eine neue Grundgehaltstabelle (Überleitung und Neuverbeamtung) mit einer veränderten Struktur, die den Gehaltszuwachs nicht mehr an das steigende Lebensalter sondern an berufliche Erfahrungszeiten orientiert.
Bisher war in den aufsteigenden Gehältern der Besoldungsordnung A der Gehaltszuwachs an das steigende Lebensalter gebunden. Das neue Grundgehaltssystem der Landesbesoldungsordnung A orientiert sich an berufliche Erfahrungszeiten. Dazu wurde die Grundgehaltstabelle grundlegend neu gestaltet. Sie enthält für alle Besoldungsgruppen jetzt einheitlich acht Stufen. Der Berufseinstieg erfolgt grundsätzlich in der Anfangsstufe. Berufliche Erfahrungen können zu einem Einstieg in einer höheren Stufe führen.
Der Stufenaufstieg erfolgt nach Erfahrungszeiten von anfänglich zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend davon beträgt die Erfahrungszeit bei Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 7 in den Stufen 2 bis 4 jeweils zwei Jahre und für Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 in den Stufen 5 bis 7 jeweils drei Jahre. In einer Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeiten bleiben auch im Falle einer Beförderung erhalten. Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann die nächsthöhere Erfahrungsstufe als Grundgehalt vorweg festgesetzt werden. Nicht anforderungsgerechte Leistungen können - wie bisher - zu einem Verbleiben in der bisherigen Stufe des Grundgehalts führen.
Alle Beamtinnen und Beamte, die am 31. Juli 2011 der Landesbesoldungsordnung A angehören, werden zum 1. August 2011 in das neue Grundgehaltssystem übergeleitet.
Eine neue Bewertung oder Festsetzung der individuellen Erfahrungszeiten findet anlässlich der Überleitung nicht statt.
Maßgeblich für die Überleitung ist das nach dem Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 vom 8. Juli 2010 am 1. August 2011 zustehende Grundgehalt, das sich aus dem aktuellen Besoldungsnachweis mit der Besoldungsanpassung von 2 vom Hundert zum 1. August 2011 ergibt.
Die Überleitung erfolgt anhand einer Überleitungstabelle. Diese Überleitungstabelle enthält hierzu neben den acht Stufen der neuen Grundgehaltstabelle zugeordnete Überleitungsstufen. Die Besoldungsüberleitung erfolgt zu der Stufe oder Überleitungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe der Überleitungstabelle, die dem auf den vollen Euro-Betrag aufgerundeten Grundgehalt entspricht. Ist eine solche Zuordnung nicht möglich, erfolgt die Zuordnung zu der Stufe oder Überleitungsstufe des Grundgehaltes der entsprechenden Besoldungsgruppe mit dem nächsthöheren Betrag.
Mit der Zuordnung zu einer Stufe beginnt die für Aufstieg jeweils maßgebliche Erfahrungszeit (Aufstieg also nach den Regeln der neuen Grundgehaltstabelle nach zwei, drei oder vier Jahren). Bei der Zuordnung zu einer Überleitungsstufe wird die der Überleitungsstufe zugehörige Stufe des Grundgehaltes zu dem Zeitpunkt, zu dem das Grundgehalt in der bis zum 31. Juli 2011 geltenden Fassung gestiegen wäre, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren erreicht. Weitere Ausnahmen sind besonders gesetzlich geregelt.
Der dbb berlin wird weitere Hinweise zur Durchführung des Berliner Besoldungsneuregelungsgesetzes - BerlBesNG - veröffentlichen.
Interessierten Beamtinnen und Beamten, die Mitglieder von Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbänden des dbb berlin sind, wird nach der Haupturlaubszeit ab 7. September 2011 ein besonderes Informationsangebot mit eintägigen Veranstaltungen zum neuen Besoldungsrecht unterbreitet. Anmeldungen sind an post@dbb-berlin.de unter Angabe u.a. von Name, Vorname, Mitgliedsgewerkschaft/-verband, Dienststelle, Telefon, Telefax, E-Mail zu richten.