Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011 ist umgesetzt

Mit dem Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 vom 8. Juli 2010 ist die Besoldung ab dem 1. August 2011 mit den sich ab 1. Oktober 2010 ergebenden Beträgen um 2 vom Hundert erhöht worden. Die Erhöhung gilt auch für die Bemessungsgrundlagen der Zulagen, Aufwandsentschädigungen und der anderen Bezüge. Die Versorgungsbezüge werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen gleichzeitig erhöht.

Die neuen Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungne A und B, die neue Höhe des Familienzuschlages, die neuen Anwärtergrundbeträge und neuen Beträge für die Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen, Vergütungen ergeben sich aus den vom Landesverwaltungsamt Berlin im Versand befindlichen Besoldungs- bzw. Versorgungsnachweisen. Diese Nachweise enthalten nicht die Neustrukturierung der aufsteigenden Besoldungstabelle A mit den einheitlichen acht Erfahrungsstufen für jede Besoldungsgruppe.

Die nach dem Gesetz zur Besoldungsneuregelung für das Land Berlin (Berliner Besoldungsneuregelungsgesetz - BerlBesNG vom 29. Juni 2011 geltenden Besoldungstabellen für die Besoldungsüberleitung und im Falle der Neuverbeamtung nach dem neuen Grundgehaltssystem werden zum 1. August 2011 vom dbb berlin veröffentlicht.