"Sonderopfer der Beamten und Richter sind verfassungsrechtlich unzulässig, denn sie sind nicht verpflichtet, stärker als andere Bevölkerungsgruppen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beizutragen." Dieser Kernsatz ist mit Rechtssprechungshinweisen zu Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts in einem Artikel der Verwaltungsrechts-Zeitschrift für die Länder Berlin - Brandenburg - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen - LKV 5/2011 - mit der Überschrift "Zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung im Land Berlin nach der Föderalismusreform" enthalten.
Der Autor des Artikels, Dr. Joachim Vetter, ist der Leiter der Abteilung Recht der Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin. Er war von 1991 bis 2008 Leiter der Dienstrechts-, zeitweise der Zentralabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Leiter der Geschäftsstelle der Personalkommission des Senats. Der Artikel gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder.
"Der Artikel stellt mit bemerkenswerter Genauigkeit die Entwicklung der Besoldung im Land Berlin seit dem 1. September 2006 dar und weist ebenso die politischen Absichten, Handlungen und Fehlentscheidungen der Berliner Politik präzise nach," erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, zum empfehlenswerten Beitrag.