Einheitlicher Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter

Der dbb berlin hat in einem beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren den Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Jürgen Zöllner, aufgefordert, die unterschiedliche Dauer des Vorbereitungsdienstes für Lehrämter an den Berliner Schulen aufzugeben.

In der Stellungnahme des dbb berlin zum Entwurf einer Verordnung über den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter und die Zweite Staatsprüfung - VO Vorbereitungsdienst - werden die einheitlichen Qualitätsanforderungen für alle Lehrämter betont.

Die gesetzlichen Grundlagen nach dem Lehrerbildungsgesetz haben seit Dezember 2003 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass für die Lehrämter der Master-Grad einheitlich gestaltet ist und erworben werden kann. Eine Aufgliederung des Vorbereitungsdienstes in zwölf oder vierundzwanzig Monate widerspricht somit den Vorgaben des Lehrerbildungsgesetzes und ohnehin der Einheitlichkeit des Lehramtes und der einheitlichen Bewertung des erworbenen Master-Abschlusses.

Vom dbb berlin wird die unterschiedliche Dauer des Vorbereitungsdienstes nach Erwerb des Master-Grades als willkürlich bezeichnet. Da je nach Dauer des Vorbereitungsdienstes eine Beschäftigungsaufnahme im Schuldienst entweder im gehobenen oder höheren Dienst bisher zugelassen wird, ist diese Willkür entscheidend für die beruflichen Werdegänge des Lehrernachwuchses.

In dem neuen Laufbahngesetz des Landes Berlin vom 21. Juni 2011 ist festgelegt, dass ein mit einem Master-Grad abgeschlossenes Hochschulstudium, eine geeignete, den Anforderungen der Laufbahn entsprechende hauptberufliche Tätigkeit oder ein mit einer Prüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst von mindestens zwei Jahren, eine Zuordnung zum - neuen - zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (Besoldungsgruppe A 13 - bisher Eingangsamt des höheren Dienstes) zulässt. Eine darunter liegende Zuordnung in der Besoldungsordnung A sieht das neue Laufbahngesetz für die Absolventinnen und Absolventen der lehramtsbezogenen gestuften Studiengänge mit Master-Grad nicht vor.

In seiner Stellungnahme fordert der dbb berlin die Vorlage des 'Handbuchs Vorbereitungsdienst' in einem besonderen beamtenrechtlichen Verfahren, da das 'Handbuch' wesentliche Aussagen über die Ausbildungsinhalte, die inhaltliche Ausgestaltung der Module sowie Arbeitshilfen enthält, die nicht Bestandteil der VO Vorbereitungsdienst sind.

Darüber hinaus setzt sich der dbb berlin für eine Senkung des Umfanges der Ausbildungsverpflichtung von zehn Wochenstunden Ausbildungsunterricht, eine Entlastung der Leiter und Leiterinnen der Fachseminar und der Prüferinnen und Prüfer ein.