Eine Delegation des dbb berlin unter Leitung des Landesvorsitzenden, Joachim Jetschmann, erörterte mit der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm, die Intiative der Kommunikationsgewerkschaft DPVKOM und dbb tarifunion über die Festsetzung eines Mindestarbeitsentgelts für die Call-Center-Branche.
Mit der Arbeitssenatorin ist der Antrag der dbb tarifunion vom 2. November 2009 an den beim Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales angesiedelten Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte ausführlich erörtert worden. Die bedrückende Situation der Beschäftigten in der Call-Center-Branche wurde von dem Vorsitzenden des Regionalverbandes Ost, Hans-Joachim Schmalstich, der DPVKOM vorgetragen.
Die Arbeitssenatorin zeigte viel Verständnis für das gewerkschaftliche Anliegen des dbb und begrüßte die Initiative. Die Anregung des dbb berlin, dass auch der Senat von Berlin ein Vorschlagsrecht für die Festsetzung, Änderug oder Aufhebung von Mindestarbeitsentgelten nach dem Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. Januar 1952 ausüben könne, nahm die Senatorin mit besonderem Interesse auf.
Der Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte wird am 4. Juli 2011 den 1. Vorsitzenden der dbb tarifunion, Frank Stöhr, und den Bundesvorsitzenden der Kommunikationsgewerkschaft DPVKOM, Volker Geyer, zu dem Antrag auf Festsetzung eines Mindestlohnes in Höhe von 9,50 Euro/je Stunde erstmalig anhören. Mit der Festsetzung des Mindestarbeitsentgelts sollen die Niedriglöhne in der Call-Center-Branche in der Region Berlin-Brandenburg in Höhe zwischen 5,11 Euro und 6,14 Euro für die Arbeitsstunde abgelöst werden. Auch soll vermieden werden, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darauf angewiesen sind, ergänzende staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, um ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten zu können.
Zwischen der Arbeitssenatorin und dem dbb berlin sind weitere Gespräche nach der Anhörung durch den Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte geplant.