Die Forderung des dbb berlin, den allgemeinen Justizvollzugsdienst an Justizvollzugsanstalten als eigenständige Laufbahnfachrichtung in das neue Laufbahngesetz aufzunehmen, haben SPD und Linkspartei mit ihrem Änderungsantrag zum Zweiten Dienstrechtsänderungsgesetz entsprochen.
Während der Beratungen des Gesetzentwurfs bestätigte auf Nachfrage der Abgeordneten Marion Seelig, Linkspartei, der Innenstaatssekretär, dass die Beamtinnen und Beamten, die Spitzen- oder Verzahnungsämter im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst innehaben, unter Bestandschutz stehen. Diese Beamtinnen und Beamten verbleiben damit auch nach der Neufassung des Laufbahngesetzes ihren bisherigen Besoldungsgruppen zugeordnet. Künftig können, so der Innenstaatssekretär, weiterhin derartige Ämter bei Freiwerden der Planstellen verliehen werden. Er betonte, dass alles im Sinne der Beamtinnen und Beamten rechtlich - z.B. in den neuen Laufbahnverordnungen - zur Verleihung von Ämtern, die den Spitzen- und Verzahnungsämtern entsprechen, geregelt werde. Aus Koalitionskreisen wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass auch an gesetzliche Regelungen im Haushaltsgesetz 2012/2013 gedacht wird.
SPD und Linkspartei haben ferner vorgeschlagen, in § 6 des neuen Laufbahngesetzes besondere Regelungen zur Auswahlentscheidung für herausgehobene Führungsfunktionen vorzusehen.
Darüber hinaus wird § 85 des Landesbeamtengesetzes so gefasst, dass die Beihilfestellen die Möglichkeit erhalten, geeignete Dritte mit den technischen Schriften zur Abbildung der Beihilfeanträge und Aufbewahrung von Belegen zu beauftragen, um sicherzustellen, dass das Land Berlin nach dem Gesetz über Rabatte für Arzneimittel bei den Arzneimittelherstellern Rabatte geltend machen kann.
Das neue Laufbahngesetz soll nicht, wie der Senat vorgeschlagen hat, am 1. Januar 2012 in Kraft treten, sondern nach Vorschlag der Koalitionsparteien erst zum 1. Juni 2012.