Das Fundament der öffentlichen Verwaltung erhalten
Der Landesvorstand der CDU-Sozialausschüsse – Landesverband Berlin – und der Landesvorstand des dbb – beamtenbund und tarifunion – berlin trafen sich am 17. Mai 2011 im dbb forum in Berlin-Mitte zu einer gemeinsamen Sitzung.
Die Landesvorstände der CDU-Sozialausschüsse und des dbb berlin sind sich einig in dem Bestreben:
- die Gliederung der Berliner Verwaltung in Bezirke und in die Hauptverwaltung zu erhalten
- die Grundsätze der Selbstverwaltung der Bezirke zu stärken
- die Wahrnehmung der Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung zu sichern und
- die Aufgaben der örtlichen Verwaltungsaufgaben bürgernäher zu gestalten.
Die Landesvorstände der CDU-Sozialausschüsse und des dbb berlin sind sich darin einig:
- die politische Führung im Land Berlin ist zur ständigen Überprüfung der Staatsaufgaben verpflichtet
- das politische Handeln darf nicht zur Benachteiligung der Berliner Bezirke führen
- die Leitungsaufgaben der Hauptverwaltung sind dezentral unter Wahrung der Ressortzuständigkeit des Senats weiterhin wahrzunehmen
- die bürgernahen Dienstleistungsangebote in den Bezirksverwaltungen sind aufgabenangemessen mit Personal auszustatten
- die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben der Polizei-, Justiz- und Steuerverwaltung ist jederzeit sicherzustellen
- der Bereich der Bildung bedarf weiterhin der besonderen Aufmerksamkeit und einer Ausgestaltungspause, Reformvorhaben sind unbedingt auszufinanzieren
- die Einsparungsvorhaben bei Verwaltungen, die Haushaltseinnahmen erzielen, werden abgelehnt
- die politische Diskussion über den Bestand der allgemeine Verwaltung in den Bezirken und der Hauptverwaltung darf weder zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Zentralisierung noch zu einem unvertretbaren Abbau von Verwaltungsaufgaben oder einer Verlagerung weiterer staatlicher Aufgaben auf Dritte führen.
Die Landesvorstände der CDU-Sozialausschüsse und des dbb berlin fordern:
- Wir erwarten von allen politischen Parteien, dass sie vor den Wahen zum Abgeordnentenhaus von Berlin am 18. September 2011 ihre Konzepte über die den Ausgleich des Personalverlustes von rund 32.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis Ende 2017 infolge altersbedingten Ausscheidens vorlegen.
- Nachdem die CDU Berlin die Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten als einzige politische Partei bis Ende 2017 an das Niveau der anderen Bundesländer im Abgeordnetenhaus von Berlin gefordert hat, werden auch die anderen Parteien aufgefordert, vor der Wahl 2011 zu erklären, wann sie beabsichtigen, die Besoldungs- und Versorgungsrückstände der Beamtinnen und Beamten auszugleichen.
- Die Umsetzung des im Oktober 2011 von den Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin vereinbarte Übernahme des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L – ist unverzüglich auch durch personelle Verstärkung der Personalwirtschaftsstellen zu vollziehen.
- Für den Fall, dass der Stabilitätsrat am 23. Mai 2011 dem Land Berlin ein weiteres befristetes Sanierungsprogramm zur Einhaltung der Schuldenbegrenzung ab 2020 auferlegt, ist sicherzustellen, dass alle zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in den Prozess der Erarbeitung, Erstellung und Beschlussfassung über das Sanierungsprogramm einbezogen werden.
- Die unterschiedliche Rechtsstellung von Tarifbeschäftigten einerseits und Beamtinnen sowie Beamten andererseits ist im operativen Verwaltungshandeln zu berücksichtigen. Ein einheitliches Dienstrecht wird abgelehnt.
- Das Land Berlin hat seine Arbeitgeberfunktion dazu zu nutzen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Lebensverlauf vorbildhaft zu gestalten. Die vielfältigen Einzelprozesse zur Förderung der Familienfreundlichkeit sind abzuschließen. Die Vorschläge des Familienbeirats sind in eine Gesamtkonzeption aufzunehmen.
- Das Zentrale Personalüberhangmanagement – ZeP – (kurz: Stellenpool) ist nur dann aufzulösen, wenn durch tarifvertragliche Regelungen für die Tarifbeschäftigten neue Nachteile für die Beschäftigten ausgeschlossen sind und das allgemeine Beamtenrecht nicht wieder durch Verwaltungshandeln außer Kraft gesetzt bzw. auf seine Grenzen nach Artikel 33 GG ausgetestet wird.
- Die vom derzeitigen Senat vorgelegten Leitlinien für die Personalentwicklung in der Berliner Verwaltung sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit in den örtlichen Verwaltungsbereichen zu überprüfen und danach erst rechtsverbindlich in einer nach dem neuen Laufbahnrecht vorgesehenen Rechtsverordnung festzulegen.
- Die Steuerverwaltung ist durch eine sachgerechte Personalausstattung (100 % der Personalbedarfsquote nach der bundeseinheitlichen Personalbedarfsberechnung - PersBB) wieder in die Lage zu versetzen, ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können.
Die Landesvorstände der CDU-Sozialausschüsse und des dbb berlin sind sich ebenfalls darüber einig:
Der Bereich der aktiven Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik ist im Hinblick auf einen ehrlichen zweiten Arbeitsmarkt auszubauen.
Der drohenden Altersarmut ist durch soziale und gerechte Ausgestaltung der Lebensräume sowie der Partizipation älterer Menschen und des Renten- sowie Versorgungsrechts zu begegnen.