Tarifbeschäftigte des Landes Berlin müssen ihre Ansprüche sichern!
dbb berlin rügt schwere Versäumnisse des Innensenators!

Die individuelle Überleitung der Tarifbeschäftigten des Landes Berlin in das ab 1. November 2010 geltende neue Tarifrecht nach dem Angleichungs-Tarifvertrag Berlin verzögert sich. Der dbb berlin rät den Tarifbeschäftigten dringend ihre tarifvertraglichen Ansprüche unverzüglich geltend zu machen. Für die Geltendmachung der tarifvertraglichen Ansprüche stellt der dbb berlin ein Musterschreiben zur Verfügung.

Für die Ansprüche der Tarifbeschäftigten aus dem mit Wirkung vom 1. November 2010 geltenden TV-L Land Berlin gilt nach § 37 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L - eine Ausschussfrist von sechs Monaten. Diese Frist ist am 30. April 2011 abgelaufen.

Bereits am 8. Februar 2011 hat die dbb tarifunion nach Bekanntwerden der Arbeitsrückstände in den Personalstellen (Serviceeinheiten Personal) der Dienststellen der Berliner Verwaltung den Innensenator gebeten, eine Erklärung des Landes abzugeben, dass die Ausschlussfrist des § 37 TV-L bis zur vollständigen Überleitung und Umsetzung des TV-L im Land Berlin ausgesetzt wird.

Diesem wichtigen Anliegen entsprach der Innensenator nicht und ließ stattdessen mit Schreiben vom 7. März 2011 durch den Innenstaatssekretär mitteilen: "Ansprüche aus dem neuen Tarifrecht sind nach dessen allgemeiner Bekanntgabe durch Rundschreiben I Nr. 62/2010 entstanden. In diesem Rundschreiben ist auch ausgeführt, dass die Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach deren Fälligkeit von dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber schriftliche geltend gemacht werden ((§ 37 TV-L). Darüber hinausgehende Regelungen halte ich derzeit nicht für erforderlich."

Erst am 15. April 2011 teilte ein Verwaltungsmitarbeiter während der gemeinsamen Besprechung mit dem Hauptpersonalrat unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" mit, dass die Ausschlussfrist für die Ansprüche der Tarifbeschäftigten am 30. April 2011 ausläuft und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Absicht hat, die Frist zu verlängern. Der Fristverlängerung müsse aber noch der Finanzsenator zustimmen und der Hauptpersonalrat mitwirken. Danach sollen die Tarifbeschäftigten informiert werden.

Da angesichts der kurzen verbleibenden Zeit bis Ende April 2011 nicht sicher ist, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausschlussfrist gegeben sein werden, empfehlen die dbb tarifunion und der dbb berlin die unverzügliche Geltendmachung der tarifvertraglichen Ansprüche ab 1. November 2010.

Diese Ansprüche umfassen insbesondere das Tabellenentgelt, Rufbereitschaftsentgelt, Bereitschaftsdienstentgelt, die Engeltfortzahlung im Krankenheitsfall, besonderen Zahlungen nach § 23 TV-L und alle anderen Ansprüche nach dem Tarifvertrag zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 14. Oktober 2010 und dem TV-L.

Die eingetretenden Verzögerungen decken sich nicht mit dem von der dbb tarifunion abgeschlossenen Tarifvertrag. Die verspätete Umsetzung des Tarifvertrages führt zu Unsicherheiten und unter Umständen sogar zu finanziellen Nachteilen oder Notlagen. Ein allgemeiner Anspruch auf Abschlagzahlungen besteht nicht. Abschlagzahlungen liegen im Ermessen der zuständigen Personalstellen.

Die Tarifbeschäftigten müssen daher ihre Ansprüche sichern. Nur so können mögliche Ansprüche gesichert und notfalls vor Gericht erstritten werden. Zukünftige Ansprüche müssen - sobald sie entstanden sind - erneut geltend gemacht werden.

Die dbb tarifunion und der dbb berlin empfehlen den Einzelmitgliedern der Mitgliedsgewerkschaften über ihre Gewerkschaften Rechtsschutzanträge zu stellen.

Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, erklärt zur aktuellen Gesamtsituation der Tarifbeschäftigten: "Der Senat hat die Umsetzung des neuen Tarifrechts unterschätzt. Vom Innensenator wurde versäumt, die Personalstellen personell und sachlich so auszustatten, dass die Ansprüche der Tarifbeschäftigten rechtzeitig erfüllt werden können. Berechtigte Hinweise auf die Arbeitssituation der Personalstellen wurden vom Innensenator ignoriert. Diese schweren Versäumnisse müssen schnellstens behoben werden."