Am 1. Januar 2012 tritt voraussichtlich eine Neufassung des Gesetzes über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Kraft. Der Gesetzentwurf befindet sich in der parlamentarischen Beratung und ist wesentlicher Bestandteil des am 1. Februar 2011 dem Abgeordnetenhaus vom Senat vorgelegten Entwurfs eines Zweiten Dienstrechtsänderungsgesetzes.
Mit dem neuen Laufbahngesetz erfolgt eine Verringerung der bisherigen vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener höherer Dienst) auf zwei Laufbahngruppen (Laufbahngruppe 1 und 2) sowie eine Reduzierung der Anzahl der Laufbahnen mit der Bündelung von Laufbahnfachrichtungen und der Möglichkeit zur Einrichtung von Laufbahnzweigen.
Die Laufbahnen werden für neue Qualifikationen geöffnet. Bei den Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahnen werden die neuen Bachelor- und Masterabschlüsse berücksichtigt. Beamtinnen und Beamten wird, wenn sie berufsbegleitend einen Hochschulabschluss erworben haben, eine Beförderung in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (Besoldungsgruppe A 13) im Wege der Sprungbeförderung unter Erhalt des Beamtenstatus auf Lebenszeit ermöglicht.
Erstmalig wird eine Verpflichtung zur Personalentwicklung im Laufbahnrecht definiert und ein neues Beurteilungssystem eingeführt.
Die dbb akademie hat mit dem dbb berlin als Partnerorganisation eine eintägige Veranstaltung unter Hinzuziehung ausgewiesener Fachreferentinnen und -referenten im dbb forum in Berlin-Mitte zur Information über die Grundzüge des neuen Laufbahnrechts des Landes Berlin durchgeführt.