Der dbb beklagt die Missachtung seines beamtenrechtlichen Beteiligungsrechts bei der Erstellung einer Muster-Laufbahnverordnung durch den Senator für Inneres und Sport, Ehrhart Körting, nach dem neuen Laufbahngesetz. Nach dem in der parlamentarischen Beratung befindlichen Entwurfs eines Zweiten Dienstrechtsänderungsgesetzes wird voraussichtlich mit Beginn des nächsten Jahres ein neu gefasstes Laufbahngesetz in Kraft treten.
Die neue Struktur der Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten erfordert die Vorbereitung von Laufbahnverordnungen durch die Laufbahnordnungsbehörden bis zum 31. Dezember 2011.
Den Laufbahnordnungsbehörden wird bis Ende März 2011 eine Muster-Laufbahnverordnung durch den Senator für Inneres und Sport, Ehrhart Körting, nach einem verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahren zur Verfügung gestellt. Diese Muster-Laufbahnverordnung wurde dem dbb nicht nach § 53 des Beamtenstatusgesetzes bzw. § 83 des Landesbeamtengesetzes zur beamtenrechtlichen Beteiligung vorgelegt.
"Der dbb berlin erwartet die unverzügliche Beteiligung durch den Innensenator bei den Vorbereitungen für eine Muster-Laufbahnverordnung", so Joachim Jetschmann, Landesvorsitzender des dbb berlin.