Spitzengespräch mit dem Landes- und Fraktionsvorsitzenden der CDU-Berlin Frank Henkel

CDU Die Landesleitung des dbb berlin traf sich mit dem Landes- und Fraktionsvorsitzenden der CDU-Berlin, Frank Henkel, zu einem Spitzengespräch über die aktuellen Vorhaben zur Dienstrechtsreform. Frank Henkel, der auch Kandidat für das Amt des Regierenden Bürgermeisters bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin in diesem Jahr ist, erörterte mit der Delegation des dbb berlin die Entwürfe des 16. Landesbesoldungsänderungsgesetzes, Zweiten Dienstrechtsänderungsgesetzes und Gesetzes zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg.

Bild (v.l.n.r.): Frank Becker, stellvertr. Landesvorsitzender des dbb berlin, Joachim Jetschmann, Landesvorsitzender des dbb berlin, Brigitte Dietrich, stellvertr. Landesvorsitzende des dbb berlin, Frank Henkel, Landes- und Fraktionsvorsitzender der CDU-Berlin, Sven Rissmann, Sprecher der CDU-Fraktion für Justiz/Recht, Dr. Robbin Juhnke, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss Inneres, Sicherheit und Ordnung

dbb berlin und CDU-Berlin sind sich einig, dass die Zielsetzung des Änderungsgesetzes zum Landesbesoldungsgesetz hinsichtlich der weiteren Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften unterstützt wird.

Zum neuen Laufbahngesetz in der Fassung der Vorlage des Senats hat die Delegation des dbb berlin insbesondere auf die mögliche Gefährdung der Spitzen- und Verzahnungsämter in den Besoldungsgruppen A 6 S, A 9 S und A 13 S infolge der Verringerung der Zahl der Laufbahngruppen von bisher vier auf zwei hingewiesen.

Vom dbb berlin wurden aus der Stellungnahme zum neuen Laufbahngesetz weitere bedeutsame Problemfelder angesprochen. Auch wurde der von den Regierungsfraktionen in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 11. November 2010 abgelehnte Antrag der CDU-Fraktion zur Schaffung einer verbindlichen Perspektive zur Angleichung der Berliner Beamtenbesoldung an den Bundesdurchschnitt bis spätestens 2017 ausführlich erörtert.

Zum neuen Richtergesetz wurde die allen Mitgliedern des Rechtsausschusses des Abgeordnetenhauses vorliegende Stellungnahme des dbb berlin diskutiert. Vom dbb berlin ist die Eigenständigkeit der personalvertretungsrechtlichen Stellung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, der Amtsanwältinnen und Amtsanwälten sowie der Personalvertretungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in gemeinsamen Angelegenheit von Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richte bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten thematisiert.