Bleiben die 5.249 Spitzen- und Verzahnungsämter als Beförderungsämter erhalten?

Bei der Anhörung durch den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses forderte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, erneut den Erhalt der 5.249 Spitzen- und Verzahnung des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes in den Besoldungsgruppen A 6 S, A 9 S, A 9 S mit Zulage, A 13 S und A 13 S mit Zulage.

Der Erhalt der Spitzen- und Verzahnungsämter ist nach Ansicht des dbb berlin durch die Zusammenfassung der bisherigen vier Laufbahngruppen zu zwei Laufbahngruppen im neuen Laufbahngesetz ab 1. Januar 2012 gefährdet.

Nach dem Wortprotokoll über die Anhörung des Landesvorsitzenden des dbb berlin zum Zweiten Dienstrechtsänderungsgesetz - 2. DRÄndG - wurde von der Sprecherin der SPD-Fraktion, Anja Hertel, der Bestandsschutz für die Spitzen- und Verzahnungsämter sowie eine Übergangsregelung in Aussicht gestellt.

Auch der Senator Dr. Erhart Körting ging auf die Forderung des dbb berlin ein und wies zum Beispiel auf die Übernahme der Ämter in den Besoldungsgruppen A 9 S und A 9 Z in Ämter des heutigen gehobenen Dienstes in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 bei der Berliner Polizei hin. Wörtlich sagte er: "Natürlich muss man, wenn das generell macht, auch wieder eine vernünftige Übergangsregelung vorsehen. Ich gehe davon aus, dass das passiert."