dbb berlin und Rat der Bürgermeister einig über Perspektiven zur Besoldungsanpassung

Bei der Anhörung vor dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Entwurf des Zweiten Dienstrechtsänderungsgesetz hat der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, als einziger Vertreter einer Spitzenorganisation für die Interessen der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin die Übernahme der Forderungen des Rates der Bürgermeister vom 13. Januar 2011 zur Besoldungsanpassung in das Landesbesoldungsgesetz gefordert.

Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Stellungnahme zum besoldungsrechtlichen Teil des Zweiten Dienstrechtsänderungsgesetzes die Forderung erhoben: "Die im gesamten Bundesgebiet seit 2006 wirksam gewordenen Besoldungserhöhungen müssen zumindest perspektivisch im Landesbesoldungsgesetz berücksichtigt werden."

Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, unterstützte nachdrücklich die Anregung der zwölf Bezirksbürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Fassung der Beschlussfassung des Rates der Bürgermeister vom Januar 2011 und regte eine Ergänzung des zur Übernahme in das Landesrecht vorgesehenen § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes an.

Danach sollte entsprechend den Regelungen zur Entgeltanpassung nach dem AngleichungsTV-Land Berlin für die Tarifbeschäftigten bis Ende 2017 eine gesetzliche Bestimmung zur Besoldungsanpassung an das Niveau der anderen Bundesländer vorgesehen werden.