Der oder die durch eine Straftat Verletzte oder sein bzw. ihr Erbe kann etwaige Schadensersatzansprüche entweder im Zivilprozess oder nach im Strafverfahren, sogenannten Adhäsionsverfahren, geltend machen. Das Dienstleistungszentrum Ost des dbb beamtenbund und tarifunion hat auf Anregung von Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes ein Merkblatt über die Rechte des Verletzten im Adhäsionsverfahren sowie ein Muster für einen Antrag auf Schadensersatz/Schmerzensgeld als Verletzter in einem Strafverfahren erarbeitet.
Der dbb berlin empfiehlt die Verwendung dieser rechtlichen Hinweise allen Beamtinnen und Beamten, Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der BVG und der S-Bahn-GmbH im Falle einer Verletzung während der Ausübung des Dienstes bzw. der Arbeitserfüllung.