Neues Berliner Laufbahnrecht gefährdet 5.249 Beförderungsämter

Der vom Senat dem Abgeordnetenhaus vorgelegte Entwurf eines neuen Laufbahngesetzes führt zum Wegfall von insgesamt 5.249 Beförderungsämtern bei den Dienstposten für die Spitzen- und Verzahnungsämter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes.

Die bereits während des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens nur vom dbb berlin geltend gemachten Einwände gegen den Wegfall von 5.249 Beförderungsämtern für die Beamtinnen und Beamten sind vom Innensenator Dr. Körting und dem Senat infolge der Zusammenfassung der bisherigen vier Laufbahngruppen zu zwei Laufbahngruppen vom Tisch gefegt worden. Innensenator und Senat werden dabei vom DGB unterstützt. 

"Der dbb berlin fordert den Erhalt der 5.249 Beförderungsämter mit den als Planstellen ausgewiesenen Funktionen in den Besoldungsgruppen A 6 S, A 9 S, A 9 S mit Zulage, A 13 S, A 13 S und A 13 S mit Zulage einschließlich der 367 Beförderungsämter im Einzelplan 10 in der Besoldungsgruppe 13 GD," erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, vor einer Sitzung des Landesvorstandes des dbb berlin. 

Vom dbb berlin wird der Vorhalt des Senats zurückgewiesen, "wer für den Erhalt von 5.249 Beförderungsämtern ist, ist gegen eine Reform des Laufbahnrechts".

"Die Berliner Beamtinnen und Beamten haben in den vergangenen sieben Jahren mehr als genug Sparmaßnahmen ertragen müssen. Der Wegfall von 5.249 Beförderungsämtern ist im Ergebnis eine weitere Besoldungskürzung, die nicht hinnehmbar ist," so der Landesvorsitzende des dbb berlin.