Der dbb berlin hat angeregt, dass im Interesse der Tarifbeschäftigten des Landes Berlin die Möglichkeiten zur Übertragung des Erholungsurlaubs nach dem Bundesurlaubsgesetz auf der Grundlage des Angleichungs-TV Land Berlin erweitert werden.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Übertragung des Erholungsurlaubs der Tarifbeschäftigten sollen den Beschlüssen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder - TdL - und zum Beispiel den geltenden Regelungen der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bayern auch für den Geltungsbereich des Angleichungs-TV Land Berlin angepasst werden.
Der dbb berlin hat dem Senator für Inneres und Sport mit Schreiben vom 31. Januar 2011 vorgeschlagen, die Übertragungsfristen im Tarifbereich denen für die Beamtinnen und Beamten anzupassen.