In einem beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren zum Berliner Besoldungsneuregelungsgesetz wirft der dbb berlin dem Senat vor, dass dieser es versäumt hat, ein umfassendes neues und modernes Besoldungsrecht zu schaffen und die bereits verfassungsrechtlich bedenklichen Besoldungsrückstände abzubauen.
In einer Stellungnahme nach § 53 des Beamtenstatusgesetzes hat der dbb berlin zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungsneuregelung und zur Überleitung und Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Land Berlin des Senators für Inneres und Sport vom 23. Dezember 2010 die Verwirklichung der Richtlinien der Regierungspolitik des Regierenden Bürgermeisters für 2006 bis 2011 gefordert.
Die Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin von 2006 bis 2011 enthalten in Nummer 20 die Aussage: "Die Reform des Besoldungsrechts soll zu einem gerechten, leistungsbezogenen Besoldungssystem führen".
Dazu stellt der dbb berlin fest: "Der Entwurf eines Besoldungsneuregelungsgesetzes entspricht nicht den politischen Anforderungen der Regierungserklärung".
"Der Senat versäumt es immer wieder aufs Neue, eine gesetzliche Initiative zum Abbau der Besoldungsrückstände zu ergreifen", so der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, nach Abgabe der Stellungnahme zum Entwurf des Besoldungsneuregelungsgesetzes.
"Die Beamtinnen und Beamten haben einen Anspruch darauf, dass ihre Besoldung bis Ende 2017 dem Besoldungsniveau des Bundes oder der Länder angepasst wird. Diese Perspektive zur Einkommensentwicklung wird den Beamtinnen und Beamten im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten immer noch vom Senat verweigert", führte der Landesvorsitzende des dbb berlin weiter aus.
Die erheblichen Besoldungsrückstände werden durch die beabsichtigte Einführung einer neuen Grundgehaltsstruktur ab August 2011 sogar noch festgeschrieben, beklagt der dbb berlin in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Überleitung des Bundesbesoldungsrechts und Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften.