dbb berlin fordert mehr Zusatzurlaub für Beamtinnen und Beamte im Schichtdienst

Vom dbb berlin ist der Senator für Inneres und Sport, Dr. Körting aufgefordert worden, in der Erholungsurlaubsverordnung eine Erhöhung der Zahl der Arbeitstage des Zusatzurlaubs für Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der Polizei und Feuerwehr sowie des Justizvollzuges und Justizwachtmeisterdienstes im Schicht- bzw. Nachtdienst vorzusehen.

Die Forderungen des dbb berlin sind in der Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamten und Richter - Erholungsurlaubsverordnung (EUrlVO) -, mit der vom Innensenator die Übertragung bzw. der Nichtverfall von Erholungsurlaub nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003 nun auch in Berlin beamtenrechtlich geregelt werden soll, enthalten. Mit den Änderungen der Erholungsurlaubsverordnung werden die Regelungen des Rundschreibens I Nr. 31/2010 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 19. Mai 2010 abgelöst.<

Der Vorschlag des dbb berlin sieht eine neue Staffelung zur Gewährung des Zusatzurlaubes für Beamtinnen und Beamte im Schichtdienst vor. Wie die Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten der Polizei sollen die Schichtdienstleistenden der Feuerwehr und des Justizvollzuges bei planmäßiger dienstlicher Verwendung im Nachdienst Zusatzurlaub erhalten. Der allgemeine Zusatzurlaub soll sich verdoppeln, wenn die betroffenen Beamtinnen und Beamten bereits zwanzig Jahre im Schichtdienst eingesetzt sind. 

In dem Forderungskatalog des dbb berlin ist darüber hinaus die Übernahme der Regelungen zur Übertragbarkeit bzw. des Nichtverfalls für den Mindesturlaub für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach § 125 SGB IX sowie den Zusatzurlaub für den Schichtdienst enthalten.