Pflichtstundenzahl um zwei Stunden senken und Benachteiligung der beamteten Lehrkräfte bei der Altersermäßigung aufheben

Der dbb berlin hat den Senator für Inneres und Sport im beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren zur Änderung der Arbeitszeitverordnung (AZVO) aufgefordert, die Pflichtstundenzahl der beamteten Lehrkräfte um zwei Stunden zu senken und die Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten gegenüber den Angestellten im Schuldienst bei der Altersermäßigung aufzuheben.
 
In der Stellungnahme des dbb berlin zum Rechtsverordnungsentwurf nach § 53 Beamtenstatusgesetz – BeamtStG – und § 83 Landesbeamtengesetz – LBG – vom 26. April 2010 gegenüber dem Senator für Inneres und Sport wird zur Senkung der Pflichtstundenzahl ausgeführt:
 
„Die Pflichtstundenzahl sollte auf 26 Stunden in der Nr. 1 der Anlage zu § 1 Absatz 3 Satz 1 AZVO gesenkt werden. Damit würde der Senatsbeschluss 2087/2009 vom 12. Mai 2009 erweitert. Dies ist gerechtfertigt, weil die Belastung der Lehrkräfte besonders intensiv ist und zum Beispiel durch die Stundentafel in den Jahrgangsstufen 4, 5 und 6 sowie Klassengrößen wesentlich beeinflusst wird. Die Senkung der Pflichtstundenzahl ist auch bei den Gymnasien (Nrn. 4 und 6 der Nr. 1 der Anlage zu § 1 Absatz 3 Satz 1 AZVO) und den berufsfeldbezogenen Oberstufenzentren, Berufs-, Berufsfach-, Fachober- und Fachschulen (Nr. 9 a. a. O.) in Höhe von zwei Pflichtstunden vorzunehmen, um die pädagogische Betreuung aufgabenadäquat zu gewährleisten. Auch hat die laufende Übertragung immer neuer (und zusätzlicher) Aufgaben sowie die laufenden Änderungen von Lehrplänen und Rechtsvorschriften mit der einhergehenden Verdichtung der zu leistenden Unterrichtsarbeit bei diesen wie bei allen anderen Schularten die Belastungen der Lehrkräfte sehr erhöht.“
 
Hinsichtlich der Forderung des dbb berlin über die Benachteiligung der beamteten Lehrkräfte gegenüber den angestellten Lehrkräften bei der Altersermäßigung sind in der Stellungnahme folgende Ausführungen enthalten:
 
„Ab dem Schuljahr, das auf die Vollendung der nachfolgend genannten Lebensjahre folgt, werden Lehrkräften (Einstellung bis 28. 2. 2005 und Vollendung des 50. Lebensjahres vor dem 1. 9. 2008) aus Altersgründen Ermäßigungsstunden gewährt: Bei einer Unterrichtsverpflichtung (Zahl der tatsächlich zu erteilenden Unterrichtsstunden zuzüglich einer etwaigen Schwerbehindertenermäßigung von
 
- mindestens zwei Drittel der regelmäßigen Pflichtstundenzahl
     ab dem 55. Lebensjahr: 1 Stunde
     ab dem 60. Lebensjahr: 1 weitere Stunde (insgesamt 2 Stunden)
- von weniger als zwei Dritteln, aber mindestens der Hälfte der
     regelmäßigen Pflichtstundenzahl
     ab dem 57. Lebensjahr: 1 Stunde.“

Dieser Vorschlag vollzieht eine Gleichstellung der beamteten Lehrkräfte mit den Lehrkräften im Angestelltenverhältnis. Die unterschiedlichen Regelungen für die Beamtinnen und Beamten und den Tarifbeschäftigten hat im Schulalltag zu Ungerechtigkeiten und ständigen Auseinandersetzungen auch zwischen den Lehrkräften geführt. Der gegenwärtige Zustand ist unerträglich und bedarf spätestens mit Beginn des nächsten Schuljahres der Abänderung.“