Nach der Verkündung im Gesetz- und Versordnungsblatt von Berlin am 22. Juli 2010 ist das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 vom 8. Juli 2010 am 23. Juli 2010 in Kraft getreten.
Die Erhöhung der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, C, W und R, der Beträge des Familienzuschlages, der Amtszulagen, der allgemeinen Stellenzulage nach Nr. 27 (Allgemeine Stellenzulage) der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B und der Anwärtergrundbeträge zum 1. August 2010 um 1,5 v.H. und zum 1. August 2011 um 2 v.H. wird damit wirksam.
Die Besoldungstabellen sind von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Rundschreiben I Nr. 43/2010 am 21. Juli 2010 veröffentlicht worden. Der dbb berlin hat eine Veröffentlichung veranlasst.
Die Mitgliedsgewerkschaften und -verbände des dbb berlin werden gebeten, ihren Bedarf an den dbb Besoldungstabellen in handlicher Form zu melden post@dbb-berlin.de.