FDP und dbb berlin einig über Kernforderungen zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung

Die Fraktion der FDP hat beschlossen, die Minderung der Jahresdienstbezüge bei den Beamtinnen und Beamten durch den Wegfall der Erhöhung der Sonderzahlung in Höhe von 300 Euro durch Einmalzahlungen in den Jahren 2010 und 2011 auszugleichen.

Der Antrag der FDP sieht Einmalzahlungen für Beamtinnen und Beamte in der Besoldungsordnung A für 2010 und 2011 für den einfachen Dienst in Höhe von 300 Euro, für den mittleren Dienst in Höhe von 250 Euro, im gehobenen Dienst von 200 Euro und im höheren Dienst von 150 Euro vor.

Gleichzeitig beantragt die FDP, den Senat zu verpflichten, dem Abgeordnetenhaus ein "Zukunftskonzept Öffentlicher Dienst 2020" vorzulegen. In diesem Konzept soll der Senat für den Zeitraum 2011 bis 2020 darstellen, wie eine Wettbewerbsfähigkeit der Besoldung und der Gehälter im Berliner Öffentlichen Dienst im Vergleich zu anderen Ländern, dem Bund und den landeseignen Unternehmen erreicht werden kann.

Eine parlamentarische Beratung des FDP-Antrages kann in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung im Abgeordnetenhaus am 28. Juni erfolgen. Dann steht die Auswertung der Anhörung des dbb berlin am 14. Juni zum Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 an.

Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, würdigte den Antrag der FDP unmittelbar nach Bekanntgabe wie folgt: "Die FDP-Fraktion hat als erste Parlamentsfraktion angemessen auf die Forderungen des dbb berlin zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung reagiert. Der Vorschlag zur Verhinderung einer nominalen Gehaltskürzung in den Jahren 2010 und 2011 entspricht dem Anliegen des dbb berlin. Die vorgeschlagene Verpflichtung des Senats, auch bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Verwaltung im Vergleich zu den anderen Bundesländern sicherzustellen, ist eine Kernforderung des dbb berlin und wird anerkennend aufgenommen."