Europäische Rechtspolitik aktiv gemeinsam gestalten

Bei einem Gespräch des dbb berlin mit der Justizsenatorin von der Aue wurden die gemeinsamen Initiativen zur Schaffung eines eigenständigen Justizressorts in der Europäischen Kommission bilanziert und weitere Schritte zur Stärkung der ersten Justizkommissarin, Viviane Reding, durch Zuordnung einer eigenen Generaldirektion erörtert.

Bild (zum Vergrößern anklicken): Frank Schneider, DGVB, (3. v. l.), Annika Stübe, DAAV, (5. v. l.), Ruth Heinrich, BDR (nicht im Bild), sowie von der Senatsverwaltung für Justiz der stellv. Abteilungsleiter II, Lutz-Gerrit Pohl, (2. v. l.), die stellv. Ableitungsleiterin I, Astrid Kipp, (3. v. r.) und der Ableitungsleiter I, Lutz-Rüdiger Voß, und die Justizsenatorin von der Aue, (5. v. r.) sowie der Justizstaatssekretär Hasso Lieber (4. v. l.) zusammen mit dem Landesvorsitzenden des dbb berlin, Joachim Jetschmann, (2. v. r.), dem stellvertretenden Landesvorsitzenden des dbb berlin, Bernd Raue, (4. v. r.), und Christian Moos, Stabsstelle Europa des dbb (1. v. l.) sowie Rainer Gottwald (DLZ-O- des dbb(Mitte r.).
 
Die Justizgewerkschaften und -verbände im dbb sowie der dbb berlin haben sich seit vielen Jahren für eine Trennung des Justiz- und Innenressorts in der Europäischen Kommission eingesetzt. Dies wird inzwischen vollzogen. Die bisherige Medienkommissarin Vivane Reding soll die erste Justizkommissarin und zudem Stellvertreterin des Kommissionspräsidenten werden.
 
Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, hat die Justizsenatorin zur nächsten Personalrätekonferenz Ende März eingeladen. Die Justizsenatorin hat die Einladung angenommen und wird auf der Personalrätekonferenz des dbb berlin über europarechtliche Fragen referieren.
 
Während des Gesprächs mit der Justizsenatorin und dem Justizstaatssekretär, Hasso Lieber, wurden von dem Vorsitzenden des DGVB- Berlin, Frank Schneider, der Vorsitzenden des BDR-Berlin, Ruth Heinrich, und Annika Stübe, DAAV, sowie vom Landesvorsitzenden des dbb berlin aktuelle rechtspolitische Themen angesprochen.
 
So wurde der Stand zum Erlass einer neuen Justizvollstreckungsvergütungsverordnung erörtert. Über die weitere Standortoptimierung des Berliner Amtsgerichts erfolgte ein Informationsaustausch.
 
Zu den wichtigen berufspolitischen Fragen im Zusammenhang mit den Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zur Übertragung von Aufgaben der Rechtspflegerinnen auf die Notare sowie die Übertragung der Aufgaben von Gerichtsvollziehern auf Beliehene legte die Justizsenatorin die Haltung des Landes Berlin offen. Danach spricht sich einerseits der Senat von Berlin für eine Öffnungsklausel hinsichtlich der weiteren Aufgabenverlagerung zugunsten der Notare aus, wird jedoch von dieser Möglichkeit angesichts der Berliner Rechtsstellung der Notare davon kein Gebrauch machen. Eine Beleihung Dritter im Bereich der Zwangsvollstreckung lehnt der Senat von Berlin ab.

Weiterer Erörterungsgegenstand war § 81 a Absatz 2 StPO. Danach steht die Anordnung einer Blutentnahme grundsätzlich dem Richter zu. Dieser Richtervorbehalt ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2007 eindeutig bestätigt worden. Die praktische Umsetzung der Gesetzesvorschrift insbesondere durch die Berliner Amtsanwaltschaft wurde von der Vorsitzenden des DAAV-Berlin, Annika Stübe, ausführlich thematisiert. Mit der Justizverwaltung wird weiter kooperiert werden.