Bei
einem Gespräch des dbb berlin mit der Justizsenatorin von der Aue wurden die
gemeinsamen Initiativen zur Schaffung eines eigenständigen Justizressorts in
der Europäischen Kommission bilanziert und weitere Schritte zur Stärkung der
ersten Justizkommissarin, Viviane Reding, durch Zuordnung einer eigenen
Generaldirektion erörtert.
Bild (zum Vergrößern anklicken): Frank Schneider,
DGVB, (3. v. l.), Annika Stübe, DAAV, (5. v. l.), Ruth Heinrich, BDR (nicht im
Bild), sowie von der Senatsverwaltung für Justiz der stellv. Abteilungsleiter
II, Lutz-Gerrit Pohl, (2. v. l.), die stellv. Ableitungsleiterin I, Astrid
Kipp, (3. v. r.) und der Ableitungsleiter I, Lutz-Rüdiger Voß, und die
Justizsenatorin von der Aue, (5. v. r.) sowie der Justizstaatssekretär Hasso
Lieber (4. v. l.) zusammen mit dem Landesvorsitzenden des dbb berlin, Joachim
Jetschmann, (2. v. r.), dem stellvertretenden Landesvorsitzenden des dbb
berlin, Bernd Raue, (4. v. r.), und Christian Moos, Stabsstelle Europa des dbb
(1. v. l.) sowie Rainer Gottwald (DLZ-O- des dbb(Mitte r.).
Die Justizgewerkschaften und -verbände
im dbb sowie der dbb berlin haben sich seit vielen Jahren für eine Trennung
des Justiz- und Innenressorts in der Europäischen Kommission eingesetzt. Dies
wird inzwischen vollzogen. Die bisherige Medienkommissarin Vivane Reding soll
die erste Justizkommissarin und zudem Stellvertreterin des
Kommissionspräsidenten werden.
Der Landesvorsitzende des dbb berlin,
Joachim Jetschmann, hat die Justizsenatorin zur nächsten Personalrätekonferenz
Ende März eingeladen. Die Justizsenatorin hat die Einladung angenommen und
wird auf der Personalrätekonferenz des dbb berlin über europarechtliche Fragen
referieren.
Während des Gesprächs mit der Justizsenatorin und dem
Justizstaatssekretär, Hasso Lieber, wurden von dem Vorsitzenden des DGVB-
Berlin, Frank Schneider, der Vorsitzenden des BDR-Berlin, Ruth Heinrich, und
Annika Stübe, DAAV, sowie vom Landesvorsitzenden des dbb berlin aktuelle
rechtspolitische Themen angesprochen.
So wurde der Stand zum Erlass
einer neuen Justizvollstreckungsvergütungsverordnung erörtert. Über die
weitere Standortoptimierung des Berliner Amtsgerichts erfolgte ein
Informationsaustausch.
Zu den wichtigen berufspolitischen Fragen im
Zusammenhang mit den Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU,
CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zur
Übertragung von Aufgaben der Rechtspflegerinnen auf die Notare sowie die
Übertragung der Aufgaben von Gerichtsvollziehern auf Beliehene legte die
Justizsenatorin die Haltung des Landes Berlin offen. Danach spricht sich
einerseits der Senat von Berlin für eine Öffnungsklausel hinsichtlich der
weiteren Aufgabenverlagerung zugunsten der Notare aus, wird jedoch von dieser
Möglichkeit angesichts der Berliner Rechtsstellung der Notare davon kein
Gebrauch machen. Eine Beleihung Dritter im Bereich der Zwangsvollstreckung
lehnt der Senat von Berlin ab.
Weiterer Erörterungsgegenstand war § 81 a Absatz 2 StPO. Danach steht die Anordnung einer Blutentnahme grundsätzlich dem Richter zu. Dieser Richtervorbehalt ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2007 eindeutig bestätigt worden. Die praktische Umsetzung der Gesetzesvorschrift insbesondere durch die Berliner Amtsanwaltschaft wurde von der Vorsitzenden des DAAV-Berlin, Annika Stübe, ausführlich thematisiert. Mit der Justizverwaltung wird weiter kooperiert werden.