Senat hält sich nicht an seine eigenen Aussagen

Der dbb berlin ruft dem Senat von Berlin in Erinnerung, dass noch im September 2009 in einer Mitteilung des Senators für Inneres die Kürzung des Weihnachtsgeldes sowie die Streichung des Urlaubsgeldes im Jahre 2003 „als Äquivalent zu den erheblichen Einbußen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren monatlichen Bezügen im Ergebnis der Solidarpaktverhandlungen zu sehen“ ist.
 
„Wenn in diesen Tagen Senatoren darauf hinweisen, dass bei der Besoldung der Beamten und Beamtinnen im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge eine Rolle spielen müssen, dann verleugnet der Senat seine Zusagen im Jahre 2003 und seine eigenen Aussagen noch im Jahre 2009“, so Joachim Jetschmann, Landesvorsitzender, vor der Sitzung des Landesvorstandes des dbb berlin.
 
Ferner erinnert der dbb berlin den Senat an die Verabredungen im Jahre 2003, die in der Gesetzesbegründung zum Sonderzahlungsgesetz auf Wunsch des dbb berlin aufgenommen worden sind, wonach nach Auslaufen des Solidarpaktes Ende 2009 zu prüfen war, ob die Höhe der Sonderzahlung wieder auf das Niveau von 2003 festzusetzen ist.
 
„Die zugesagte Prüfung jetzt in Verbindung mit der Entwicklung beim Bund und den anderen Bundesländern zu stellen, entspricht nicht Vereinbarungen des Jahres 2003“, stellte der Landesvorsitzende des dbb berlin klar.

Der dbb berlin: „Der Regierende Bürgermeister und der Senat verlieren bei den Beamten und Beamtinnen des Landes Berlin nicht nur ihre politische Glaubwürdigkeit, wenn die gegebenen Zusagen nicht eingehalten werden.“