Der dbb berlin ruft dem Senat von Berlin in Erinnerung, dass noch im
September 2009 in einer
Mitteilung des Senators für Inneres die Kürzung des Weihnachtsgeldes sowie
die Streichung des Urlaubsgeldes im Jahre 2003 „als Äquivalent zu den
erheblichen Einbußen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren
monatlichen Bezügen im Ergebnis der Solidarpaktverhandlungen zu sehen“ ist.
„Wenn in diesen Tagen Senatoren darauf hinweisen, dass bei der Besoldung
der Beamten und Beamtinnen im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten die
Sozialversicherungsbeiträge eine Rolle spielen müssen, dann verleugnet der
Senat seine Zusagen im Jahre 2003 und seine eigenen Aussagen noch im Jahre
2009“, so Joachim Jetschmann, Landesvorsitzender, vor der Sitzung des
Landesvorstandes des dbb berlin.
Ferner erinnert der dbb berlin den
Senat an die Verabredungen im Jahre 2003, die in der Gesetzesbegründung zum
Sonderzahlungsgesetz auf Wunsch des dbb berlin aufgenommen worden sind, wonach
nach Auslaufen des Solidarpaktes Ende 2009 zu prüfen war, ob die Höhe der
Sonderzahlung wieder auf das Niveau von 2003 festzusetzen ist.
„Die
zugesagte Prüfung jetzt in Verbindung mit der Entwicklung beim Bund und den
anderen Bundesländern zu stellen, entspricht nicht Vereinbarungen des Jahres
2003“, stellte der Landesvorsitzende des dbb berlin klar.
Der dbb berlin: „Der Regierende Bürgermeister und der Senat verlieren bei den Beamten und Beamtinnen des Landes Berlin nicht nur ihre politische Glaubwürdigkeit, wenn die gegebenen Zusagen nicht eingehalten werden.“