Berlins Beamtinnen und Beamte sanieren Landeshaushalt!

In der Anhörung zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung durch den Innenausschuss des Abgeordnetenhauses wies der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, darauf hin, dass die Beamtinnen und Beamten seit 2004 durch die Kürzung der Sonderzahlung, die Streichung des Urlaubsgeldes, die ausgebliebenen Besoldungsanpassungen seit August 2004 und die restriktive Handhabung bei der Gewährung von Leistungszulagen und Leistungsprämien sowie Leistungsstufen jährlich 442.000.000 Euro zur Haushaltssanierung des Landes Berlin beigetragen haben.

Durch die Kürzung der Sonderzahlung und Streichung des Urlaubsgeldes wurden die Personalausgaben um 222.000.000 Euro jährlich gemindert. Die nicht vollzogenen Besoldungsanpassungen seit August 2004 haben den Haushalt um rund 192.000.000 Euro entlastet. Durch die restriktive Anwendung der Leistungstufen-, -prämien und -zulagenversordnungen werden jährlich 28.000.000 Euro eingespart.

Vom Landesvorsitzenden des dbb berlin wurde ein Besoldungsvergleich für die Besoldungsgruppen A 5, A 8, A 10 und A 13 mit anderen Bundesländern vorgetragen. Der Besoldungsvergleich ergibt, wie hoch die Unterschiede bei der Höhe der Grundgehälter sind. Allein in der Besoldungsgruppe A 5 besteht bei einer/m 35-jährigen Beamtin/-en, verheiratet, Stufe 7, ohne Amts- und Stellenzulagen, beim Grundgehalt und der allgemeinen Stellenzulage gegenüber Bayern ein Besoldungsunterschied von 186,25 Euro, eine Differenz von 282,42 Euro gegenüber der Besoldung im Saarland und eine Besoldungsdifferenz von 268,13 Euro im Vergleich zu Thüringen.

Zum Entwurf des Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 stellte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, fest, dass der Gesetzesentwurf an der Abkoppelung vom Besoldungsniveau der anderen Bundesländer nichts ändert.