dbb berlin legt Forderungen zur Anpassung der Besoldung an das Länderniveau vor
Den aktuellen Forderungskatalog zur Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten an das Besoldungsniveau der Länder bis Ende 2017 präsentierte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, bei der Parlamentsanhörung über die Vorschläge des Senats zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2010/2011.
Die Forderungen des dbb berlin lauten:
- Die lineare Erhöhung der Dienstbezüge ist so zu gestalten, dass im Verhältnis zum Jahre 2009 keine Minderung der Jahresdienstbezüge eintritt.
- Die vorgeschlagene lineare Anpassung der Grundgehälter in Höhe von 1,5 % zum 1. Oktober 2010 ist so zu erhöhen, dass eine Minderung der Jahresdienstbezüge verhindert wird und eine echte lineare Steigerung der Dienstbezüge eintritt.
- Zum 1. August 2011 werden die Dienstbezüge so angepasst, dass sie mindestens 97 vom Hundert des durchschnittlichen Besoldungsniveaus der Grundgehälter der Ämter in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und B der Länder entsprechen.
- Dazu werden zum Stichtag 31. Juli 2011 die Dienstbezüge nach Maßgabe der jeweils geltenden Besoldungsgesetze der Länder und der danach erlassenen Besoldungsordnungen A als Vergleichsgröße zugrunde gelegt.
- Für die Bestimmung des allgemeinen Besoldungsniveaus der Länder ist das Eingangsamt der Besoldungsordnung A, Besoldungsgruppe A 4 und das Endamt der höchsten Besoldungsgruppe der Besoldungsordnungen der Länder - ohne Berlin – als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Daraus wird das Durchschnittsniveau ermittelt und mit den entsprechenden Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A des Landes Berlin verglichen. Sodann wird die Besoldung des Landes Berlin so angepasst, dass sie ab 1. August 2011 mindestens 97 vom Hundert des Durchschnittsniveaus entspricht.
- In den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 werden die Dienstbezüge zum 1. Januar des Jahres mindestens jeweils um 0,5 vom Hundert - zuzüglich zu den durchschnittlichen Besoldungsanpassungen in den Ländern - angepasst. Die Anpassungen in den Jahren 2012, 2013,2014,2015 stehen unter dem Vorbehalt des Erreichens des Wertes von Hundert des durchschnittlichen Besoldungsniveaus in den Ländern.
- Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten wird bis zum 31. Dezember 2017 an das Besoldungsniveau der anderen Bundesländer angepasst.