Bemessung des Grundgehaltes verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil vom 24. Juni 2010 - VG 5 K 17.09 - die Klage eines Landesbeamten abgewiesen, der geltend machte, dass die Besoldungsstufen unmittelbar an das Alter des Beamten anknüpfen und dadurch gegen auf das verschiedene europarechtliche Richtlinien beruhende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die dortigen Regelungen zum Schutz vor Altersdiskriminierung verstoßen.

Vom Verwaltungsgericht Berlin wurde die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.