dbb lehnt Versetzungen von Beamtinnen und Beamten zum Stellenpool ab

Der dbb berlin sieht für die Versetzungen von Beamtinnen und Beamten zum Stellenpool weiterhin die rechtlichen Grundlagen als fragwürdig an, da das Verwaltungsgericht Berlin im Juni 2009 in einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit von § 1 des Gesetzes zur Einrichtung eines Zentralen Personalüberhangmanagements mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes festgestellt hat.
 
In dem beamtenpolitischen Grundsatzgespräch mit dem Senator für Inneres und Sport vertrat die Verhandlungsdelegation des dbb berlin diese grundsätzliche Position mit beamtenrechtlichem Hintergrund.
 
Die Senatsverwaltung für Finanzen wurde von den Vertreterinnen und Vertretern des dbb berlin aufgefordert, bei den Vorbereitungen eines Rundschreibens über die Ausnahmen von der Versetzung zum Zentralen Personalüberhangmanagement die Haltung des dbb berlin zu berücksichtigen oder auf die wesentlichen Inhalte des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts vom Juni 2009 besonders hinzuweisen.
 
Einzelmitgliedern der Mitgliedsgewerkschaften und –verbände im dbb berlin wird im Falle einer beabsichtigten Versetzung zum Stellenpool dringend empfohlen die Gewährung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes zu beantragen.