Der Senat hat im ersten Durchgang einem
Gesetzentwurf des Innensenators über Besoldungserhöhungen für die
Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin ab dem 1. Oktober 2010 um 1,5 Prozent
und ab dem 1. August 2011 um weitere 2 Prozent mit einer entsprechenden
Anpassung der Versorgungsbezüge zugestimmt.
Der Gesetzesentwurf
unterliegt vor der Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin auch
der beamtenrechtlichen Beteiligung nach dem Beamtenstatusgesetz und dem
Landesbeamtengesetz durch den dbb berlin als Spitzenorganisation der
Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin.
Diese Beteiligung ist in der veröffentlichten Mitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über die erste Besoldungsanpassung nach über sechs Jahren zum 1. Oktober 2010 nicht erwähnt. Der dbb berlin erwartet daher die Vorlage des Gesetzesentwurfs zur Durchführung der beamtenrechtlichen Beteiligung.