Frauen sind die Hauptbetroffenen von den Besoldungsrückständen im Land Berlin

Die Frauen sind die Hauptbetroffenen von den Besoldungsrückständen der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin, stellte der dbb berlin nach der Tarifeinigung über die Eckpunkte für einen neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mit der Entgeltanpassung für die Tarifbeschäftigten an das Gehaltsniveau der Tarifgemeinschaft der Länder - TdL - bis zum Jahre 2017 fest.
 
Der Frauenanteil der Beschäftigten in der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen beträgt nach dem 9. Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz 58,8 % des gesamten Personals. Von den 119 464 Beschäftigten waren 70 269 Frauen nach der zuletzt erhobenen Personalstrukturstatistik im Jahre 2008 tätig. 
 
Die Benachteiligung der Frauen durch die seit 2003 bestehenden Besoldungsrückstände für die Beamtinnen und Beamten wirken sich besonders auf die Frauen aus, die zum Beispiel bei der Berliner Polizei oder dem Justizvollzug oder als beamtete Lehrkräfte sowie in den mittleren Diensten der Bezirksverwaltungen und der Hauptverwaltung tätig sind, aus.
 
Die Frauen in diesen Verwaltungsbereichen müssen zu den Besoldungsrückständen auch noch die unzureichenden Beförderungsmöglichkeiten nach der Stellenobergrenzenverordnung ertragen.
 
Die Beamtinnen im Schuldienst und den mittleren Diensten müssen außerdem das seit 2004 bestehende Verbeamtungsverbot des Senats ertragen, da die ständig sinkende Anzahl der Beförderungsämter die beruflichen Entwicklungschancen zum Beispiel bei der Übertragung von Führungsaufgaben stark beeinträchtigt.
 
"Der dbb berlin fordert die Koalitionsparteien im Berliner Abgeordnetenhaus daher dringend auf, bei der bereits in der Diskussion befindlichen Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes - LGG - die finanzielle Benachteiligung der Beamtinnen durch geeignete gesetzliche Maßnahmen zu beseitigen," erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann.