Die Frauen sind die Hauptbetroffenen von den Besoldungsrückständen
der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin, stellte der dbb berlin nach der
Tarifeinigung über die Eckpunkte für einen neuen Tarifvertrag des öffentlichen
Dienstes mit der Entgeltanpassung für die Tarifbeschäftigten an das
Gehaltsniveau der Tarifgemeinschaft der Länder - TdL - bis zum Jahre
2017 fest.
Der Frauenanteil der Beschäftigten in der
Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen beträgt nach dem 9. Bericht zum
Landesgleichstellungsgesetz 58,8 % des gesamten Personals. Von den 119 464
Beschäftigten waren 70 269 Frauen nach der zuletzt
erhobenen Personalstrukturstatistik im Jahre 2008 tätig.
Die
Benachteiligung der Frauen durch die seit 2003 bestehenden
Besoldungsrückstände für die Beamtinnen und Beamten wirken sich besonders auf
die Frauen aus, die zum Beispiel bei der Berliner Polizei oder dem
Justizvollzug oder als beamtete Lehrkräfte sowie in den mittleren Diensten
der Bezirksverwaltungen und der Hauptverwaltung tätig sind, aus.
Die
Frauen in diesen Verwaltungsbereichen müssen zu den Besoldungsrückständen auch
noch die unzureichenden Beförderungsmöglichkeiten nach der
Stellenobergrenzenverordnung ertragen.
Die Beamtinnen im Schuldienst
und den mittleren Diensten müssen außerdem das seit 2004 bestehende
Verbeamtungsverbot des Senats ertragen, da die ständig sinkende Anzahl der
Beförderungsämter die beruflichen Entwicklungschancen zum Beispiel bei der
Übertragung von Führungsaufgaben stark beeinträchtigt.
"Der dbb berlin
fordert die Koalitionsparteien im Berliner Abgeordnetenhaus daher dringend
auf, bei der bereits in der Diskussion befindlichen Novellierung des
Landesgleichstellungsgesetzes - LGG - die finanzielle Benachteiligung der
Beamtinnen durch geeignete gesetzliche Maßnahmen zu beseitigen," erklärte der
Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann.