Auf der Personalrätekonferenz des dbb berlin forderte der
Landesvorsitzende des dbb berlin erneut die Aufhebung des Verbeamtungsverbots
für Lehrkräfte und die mittleren Laufbahnen der allgemeinen Verwaltung und des
Justizdienstes.
Das seit 2004 bestehende Verbeamtungsverbot wirkt sich nach Auffassung des
dbb berlin immer mehr negativ auf die Personalentwicklung der vorhandenen
Beamtinnen und Beamten im Bildungs- und Justizbereich aus. So werden durch das
Verbeamtungsverbot die Möglichkeiten für das berufliche Fortkommen infolge der
reduzierten Anzahl der Beamtinnen und Beamten bei der Berechnung der Anzahl
der Beförderungsämter stark eingeschränkt. Auch die Übernahme von
Führungsaufgaben von Beamtinnen und Beamten wird erschwert, weil gezielt
Tarifbeschäftigte beruflich gefördert werden.
Im Justizbereich wird in
den Geschäftsstellen/Serviceeinheiten der Gerichte und
Strafverfolgungsbehörden zunehmend die Wahrnehmung hoheitsrechtlicher
Befugnisse der Urkundsbeamten immer schwieriger, da die Organisationsplanungen
der Justizverwaltung die rechtlichen Grundlagen unbeachtet lassen.
"Der dbb berlin unterstützt daher die öffentliche Ausschreibung der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Anwerbung
beamteter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern für das Einstellungsverfahren
im Rahmen der zentralen Nachsteuerung für das Schuljahr 2010/2011," führte der
Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, auf der
Personalrätekonferenz aus.
"Die beabsichtigte öffentliche
Ausschreibung des Kammergerichts über die Einstellung von
beamteten Nachwuchskräften für die ordentliche Gerichtsbarkeit im Verlauf des
Jahres 2010 im mittleren und gehobenen Justizdienst wird vom dbb berlin
ebenso unterstützt, um die Wahrnehmung von Aufgaben bei den Gerichten der
ordentlichen Gerichtsbarkeit (z. B. in Serviceeinheiten) sicherstellen zu
können," so der Landesvorsitzende des dbb berlin weiter.