Nach der Veröffentlichung der Besoldungstabelle des Landes
Schleswig-Holstein mit Stand 1. März 2009 hat der dbb berlin wieder
festgestellt, dass sich der Besoldungsrückstand für die Beamtinnen und
Beamten gegenüber den Beschäftigten in den anderen Bundesländern verfestigt
hat. Ab 1. März 2009 beträgt der Besoldungsrückstand in Berlin für eine
Beamtin oder einen Beamten im mittleren Dienst in der Besoldungsgruppe A 8 im
Verhältnis zum Land Schleswig-Holstein 183,38 Euro im Monat. Eine Studienrätin
oder ein Studienrat in Berlin muss einen Besoldungsrückstand beim Grundgehalt
von 275,93 Euro im Monat ertragen.
Deutliche
Gehaltsunterschiede bestehen auch beim Familienzuschlag und den
Anwärterbezügen. Eine Justizvollzugsobersekretäranwärterin im Berliner
Justizvollzug erhältlich monatlich 90,15 Euro weniger als zum Beispiel ihre
Kollegin in Schleswig-Holstein.
Beamtinnen und Beamten, die
angeordnete Mehrarbeit geleistet haben, erhalten in Berlin im Verhältnis zu
Schleswig-Holstein statt 12,47 Euro/je Mehrarbeitsstunde einen um 1,58 Euro
geringeren Betrag je Stunde.
"Das Schweigen des Senats zu dem
erheblichen Besoldungsrückstand seit 1. August 2004 ist für alle
Betroffenen nicht zu ertragen," erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin,
Joachim Jetschmann, unmittelbar nach Bekanntwerden der neuen Besoldungstabelle
für das Land Schleswig-Holstein.