Schleswig-Holstein erhöht Dienstbezüge zum 1. März 2009 -
Besoldungsrückstand in Berlin bei allen Bestandteilen der Dienstbezüge wieder bestätigt!

Nach der Veröffentlichung der Besoldungstabelle des Landes Schleswig-Holstein mit Stand 1. März 2009 hat der dbb berlin wieder festgestellt, dass sich der Besoldungsrückstand für die Beamtinnen und Beamten gegenüber den Beschäftigten in den anderen Bundesländern verfestigt hat. Ab 1. März 2009 beträgt der Besoldungsrückstand in Berlin für eine Beamtin oder einen Beamten im mittleren Dienst in der Besoldungsgruppe A 8 im Verhältnis zum Land Schleswig-Holstein 183,38 Euro im Monat. Eine Studienrätin oder ein Studienrat in Berlin muss einen Besoldungsrückstand beim Grundgehalt von 275,93 Euro im Monat ertragen.
 
Deutliche Gehaltsunterschiede bestehen auch beim Familienzuschlag und den Anwärterbezügen. Eine Justizvollzugsobersekretäranwärterin im Berliner Justizvollzug erhältlich monatlich 90,15 Euro weniger als zum Beispiel ihre Kollegin in Schleswig-Holstein.
 
Beamtinnen und Beamten, die angeordnete Mehrarbeit geleistet haben, erhalten in Berlin im Verhältnis zu Schleswig-Holstein statt 12,47 Euro/je Mehrarbeitsstunde einen um 1,58 Euro geringeren Betrag je Stunde.
 
"Das Schweigen des Senats zu dem erheblichen Besoldungsrückstand seit 1. August 2004 ist für alle Betroffenen nicht zu ertragen," erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, unmittelbar nach Bekanntwerden der neuen Besoldungstabelle für das Land Schleswig-Holstein.