Versetzungen von Beamtinnen und Beamten zum Stellenpool einstellen

Der dbb berlin fordert den Senat auf, die geplanten Versetzungen nach dem Doppelhaushaltsplan und Stellenplan 2010/2011 von Beamtinnen und Beamten zum Stellenpool nicht vorzunehmen. Betroffene Beamtinnen und Beamten werden vom dbb berlin gebeten, sich gegen die Versetzungen weiterhin mit rechtlichen Schritten zu wehren. Nach dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin - VG 5 A 50.07 - an das Bundesverfassungsgericht ist § 1 des Gesetzes zur Einrichtung eins Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool) vom 9. Dezember 2003 nicht mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes vereinbar und daher nichtig.
 
Die verfassungsrechtlichen Bedenken begründet das Verwaltungsgericht Berlin unter anderem mit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 18. September 2008 - 2 C 3. 07 und 8.07 - und schließt sich diesen Urteilen nach einer Pressemitteilung vom 10. Juni 2009 ausdrücklich an.
 
"Es verstoße gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, wenn Beamtinnen und Beamte dauerhaft keine feste Anbindung an eine bestimmte Behörde hätten. Beamtinnen und Beamte müssten", so teilt das Verwaltungsgericht Berlin in seiner erwähnten Pressemitteilung mit, "nach der ständigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung für eine gesetzmäßige Aufgabenerfüllung einen klaren Aufgabenkreis bei einer Behörde haben, von der sie nur bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses versetzt werden dürften. Im Fall des Stellenpools fehle es den Beamtinnen und Beamten aber am sogenannten abstrakt-funktionellen Amt. Die Beamtinnen und Beamten befänden sich in Übergangseinsätzen bei unterschiedlichen Behörden; dadurch bestehe die Gefahr, dass sie bereits wegen ihrer Rechtsauffassungen abgelöst werden könnten, was sie in ihrer Unabhängigkeit berühren könne."
 
Angesichts der Umsetzung der Sparbeschlüsse zum Doppelhaushalt 2010/2011 sind 2010 wieder Versetzungen von Beamtinnen und Beamten zum Stellenpool zu erwarten.
 
Der dbb berlin fordert den Senat auf, die beabsichtigten Versetzungen nicht vorzunehmen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin abzuwarten.
 
Von Versetzungen zum Stellenpool betroffene Beamtinnen und Beamte empfiehlt der dbb berlin, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren. In den Widersprüchen gegen die Versetzungsverfügungen sollte ausdrücklich auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin hingewiesen werden.
 
Einzelmitglieder der Mitgliedsgewerkschaften und -verbände im dbb berlin sollten unverzüglich die Gewährung von Rechtsschutz beantragen.