Der dbb berlin fordert den Senat auf, die geplanten Versetzungen
nach dem Doppelhaushaltsplan und Stellenplan 2010/2011 von Beamtinnen und
Beamten zum Stellenpool nicht vorzunehmen. Betroffene Beamtinnen und Beamten
werden vom dbb berlin gebeten, sich gegen die Versetzungen weiterhin mit
rechtlichen Schritten zu wehren. Nach dem Vorlagebeschluss des
Verwaltungsgerichts Berlin - VG 5 A 50.07 - an das Bundesverfassungsgericht
ist § 1 des Gesetzes zur Einrichtung eins Zentralen
Personalüberhangmanagements (Stellenpool) vom 9. Dezember 2003 nicht mit
Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes vereinbar und daher nichtig.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken begründet das Verwaltungsgericht
Berlin unter anderem mit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in den
Urteilen vom 18. September 2008 - 2 C 3. 07 und 8.07 - und schließt sich
diesen Urteilen nach einer Pressemitteilung vom 10. Juni 2009 ausdrücklich an.
"Es verstoße gegen die hergebrachten Grundsätze des
Berufsbeamtentums, wenn Beamtinnen und Beamte dauerhaft keine feste Anbindung
an eine bestimmte Behörde hätten. Beamtinnen und Beamte müssten", so teilt das
Verwaltungsgericht Berlin in seiner erwähnten Pressemitteilung mit, "nach der
ständigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung für eine gesetzmäßige
Aufgabenerfüllung einen klaren Aufgabenkreis bei einer Behörde haben, von der
sie nur bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses versetzt werden dürften.
Im Fall des Stellenpools fehle es den Beamtinnen und Beamten aber am
sogenannten abstrakt-funktionellen Amt. Die Beamtinnen und Beamten befänden
sich in Übergangseinsätzen bei unterschiedlichen Behörden; dadurch bestehe die
Gefahr, dass sie bereits wegen ihrer Rechtsauffassungen abgelöst werden
könnten, was sie in ihrer Unabhängigkeit berühren könne."
Angesichts
der Umsetzung der Sparbeschlüsse zum Doppelhaushalt 2010/2011 sind 2010 wieder
Versetzungen von Beamtinnen und Beamten zum Stellenpool zu erwarten.
Der dbb berlin fordert den Senat auf, die beabsichtigten Versetzungen nicht
vorzunehmen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zum Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin abzuwarten.
Von
Versetzungen zum Stellenpool betroffene Beamtinnen und Beamte empfiehlt der
dbb berlin, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren. In den Widersprüchen gegen
die Versetzungsverfügungen sollte ausdrücklich auf den Vorlagebeschluss des
Verwaltungsgerichts Berlin hingewiesen werden.
Einzelmitglieder der
Mitgliedsgewerkschaften und -verbände im dbb berlin sollten unverzüglich die
Gewährung von Rechtsschutz beantragen.