Der Verband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes der
Länder Brandenburg und Berlin und der dbb berlin fordern den Senat auf, für
die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst Berlins die längst
überfälligen Besoldungsanpassungen an die Gehälter der Krankenhausärzte mit
vergleichbarem Verantwortungsumfang dringend nachzuholen. Fachverband und dbb
berlin fordern gemeinsam die Beseitigung des
ungerechtfertigten Besoldungsrückstandes
Der öffentliche
Gesundheitsdienst (ÖGD) nimmt innerhalb des Gesundheitswesens eigenständige
Aufgaben wahr. Neben den klassischen Aufgaben des Gesundheitsschutzes - vor
allem der Prävention und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, des
umweltbezogenen Gesundheitsschutzes, der infektionshygienischen Überwachung
von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten und den
medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie
des Verbraucherschutzes - hat der ÖGD auch eine lange Tradition in der
gesundheitlichen Fürsorge für Schwangere, Säuglinge, Kinder und psychisch
kranke Menschen. Dieser Anforderungskatalog hat sich erheblich erweitert.
Neuen hoch ansteckenden Krankheiten ist koordinierend vorzubeugen, wie der
Lungenkrankheit SARS. Die Influenza-Pandemieplanung
("Vogelgrippe", "Schweinegrippe) beschäftigt gegenwärtig besonders die
örtlichen Gesundheitsämter. Dabei sind sämtliche hoheitlichen Maßnahmen
ausschließlich den bezirklichen Gesundheitsämtern zugeordnet.
Die
Berliner Ärztinnen und Ärzte für das Öffentliche Gesundheitswesen und
besonders die in Amtsleitungsfunktionen haben die uneingeschränkte dauerhafte
Verantwortung für den Gesundheitsschutz von jeweils mindestens 250.000
Bürgerinnen und Bürgern. Den Amtsleitungen sind teilweise bis zu 200
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hoher Fachkompetenz für alle
wahrzunehmenden Aufgaben zugeordnet.
Die Besoldung der beamteten
Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt in Berlin jedoch weder die Aufgabenstellung
noch die hohe Verantwortung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Die
beamteten Ärztinnen und Ärzte im Berliner öffentlichen Gesundheitsdienst
müssen bei gleichen Anforderungen im Verhältnis zu angestellten Ärztinnen und
Ärzten in den Krankenhäusern einen Einkommensverlust bis zu 2.000
Euro/monatlich hinnehmen.
Beamtete Ärztinnen und Ärzte in anderen
Bereichen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Agenturen für Arbeit,
Bundeswehr, MDK) werden besoldungsmäßig besser als die Ärztinnen und Ärzte im
Gesundheitsdienst Berlins behandelt.
Die deutliche Unterbezahlung der
Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst Berlins führt zunehmend
dazu, dass freie Planstellen nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten besetzt
werden können.
Übereinstimmend stellen die Vertreterin der Ärztinnen
und Ärzte des ÖDG in Berlin, Dr. Wein, und der Landesvorsitzende des dbb
berlin, Jetschmann, angesichts dieser Lage ferner fest, dass "der Dienstherr
die Situation, dass Beamte nicht streiken dürfen, schamlos ausnutzt! Die
gebotene Fürsorgepflicht wird nicht erfüllt!"