Unterbezahlung der Berliner Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst beseitigen

Der Verband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Länder Brandenburg und Berlin und der dbb berlin fordern den Senat auf, für die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst Berlins die längst überfälligen Besoldungsanpassungen an die Gehälter der Krankenhausärzte mit vergleichbarem Verantwortungsumfang dringend nachzuholen. Fachverband und dbb berlin fordern gemeinsam die Beseitigung des ungerechtfertigten Besoldungsrückstandes
 
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) nimmt innerhalb des Gesundheitswesens eigenständige Aufgaben wahr. Neben den klassischen Aufgaben des Gesundheitsschutzes - vor allem der Prävention und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes, der infektionshygienischen Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten und den medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie des Verbraucherschutzes - hat der ÖGD auch eine lange Tradition in der gesundheitlichen Fürsorge für Schwangere, Säuglinge, Kinder und psychisch kranke Menschen. Dieser Anforderungskatalog hat sich erheblich erweitert. Neuen hoch ansteckenden Krankheiten ist koordinierend vorzubeugen, wie der Lungenkrankheit SARS. Die Influenza-Pandemieplanung ("Vogelgrippe", "Schweinegrippe) beschäftigt gegenwärtig besonders die örtlichen Gesundheitsämter. Dabei sind sämtliche hoheitlichen Maßnahmen ausschließlich den bezirklichen Gesundheitsämtern zugeordnet.
 
Die Berliner Ärztinnen und Ärzte für das Öffentliche Gesundheitswesen und besonders die in Amtsleitungsfunktionen haben die uneingeschränkte dauerhafte Verantwortung für den Gesundheitsschutz von jeweils mindestens 250.000 Bürgerinnen und Bürgern. Den Amtsleitungen sind teilweise bis zu 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hoher Fachkompetenz für alle wahrzunehmenden Aufgaben zugeordnet.
 
Die Besoldung der beamteten Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt in Berlin jedoch weder die Aufgabenstellung noch die hohe Verantwortung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
 
Die beamteten Ärztinnen und Ärzte im Berliner öffentlichen Gesundheitsdienst müssen bei gleichen Anforderungen im Verhältnis zu angestellten Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern einen Einkommensverlust bis zu 2.000 Euro/monatlich hinnehmen.
 
Beamtete Ärztinnen und Ärzte in anderen Bereichen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Agenturen für Arbeit, Bundeswehr, MDK) werden besoldungsmäßig besser als die Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitsdienst Berlins behandelt.
 
Die deutliche Unterbezahlung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst Berlins führt zunehmend dazu, dass freie Planstellen nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten besetzt werden können. 
 
Übereinstimmend stellen die Vertreterin der Ärztinnen und Ärzte des ÖDG in Berlin, Dr. Wein, und der Landesvorsitzende des dbb berlin, Jetschmann, angesichts dieser Lage ferner fest, dass "der Dienstherr die Situation, dass Beamte nicht streiken dürfen, schamlos ausnutzt! Die gebotene Fürsorgepflicht wird nicht erfüllt!"