Der dbb berlin fordert den Senator für Bildung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner auf, die Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ab dem Schuljahr 2009/10 so zu ändern, dass beamtete Lehrkräfte bei der Gewährung der Altersermäßigung den Lehrkräften im Angestelltenverhältnis gleichgestellt werden.
Der Entwurf der Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen sieht in der dem Hauptpersonalrat in dieser Woche zur Mitwirkung vorliegenden Fassung eine Fortschreibung der Benachteiligung der beamteten Lehrkräfte bei der Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung vor.
Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, die bis zum 28. Februar 2005 eingestellt wurden und vor dem 1. September 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben, werden aus Altersgründen Ermäßigungsstunden gewährt. Bei einer Unterrichtsverpflichtung von mindestens zwei Drittel der regelmäßigen Pflichtstundenzahl erhalten angestellte Lehrkräfte 1 Stunde ab dem 55. Lebensjahr und ab dem 60. Lebensjahr eine weitere Stunde ihre Unterrichtsverpflichtung reduziert. Bei mindestens der Hälfte der regelmäßigen Pflichtstundenzahl wird den angestellten Lehrkräften ab dem 57. Lebensjahr die Unterrichtsverpflichtung um eine Stunde ermäßigt.
Die Beamtinnen und Beamten im Berliner Schuldienst sind von diesen Regelungen ausgeschlossen. Die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte in den Berliner Schulen ist für Angestellte und Beamtinnen und Beamte gleich extrem hoch.
„Angestellte und Beamte im Berliner Schuldienst müssen bei der Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung infolge Alters gleich behandelt werden“, so der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, vor den Beratungen der neuen Verwaltungsvorschriften über die personelle Ausstattung der öffentlichen Schulen im Hauptpersonalrat.
„Der weitere Ausschluss der beamteten Lehrkräfte von der Altersermäßigung wäre Beweis dafür, dass der Senat von Berlin und die Koalitionsparteien alles unternehmen, um die zwei Beschäftigtengruppen bei den Lehrkräften und ihren rechtlichen Status gegeneinander auszuspielen und die Beamtinnen und Beamten durch besondere Benachteiligungen zu diskriminieren“, erklärte Jetschmann weiter.