Innensenator und Hauptpersonalrat müssen Internet-Dienstvereinbarung ändern

Der dbb berlin fordert den Senator für Inneres und Sport sowie den Hauptpersonalrat auf, die im Februar 2002 abgeschlossene Internet-Dienstvereinbarung nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 20. Januar 2009 - I AZR 515/08 - zur Gewerkschaftswerbung und -information per E-Mail zu ändern.
 
Nach dem Urteil des BAG sind die Gewerkschaften grundsätzlich berechtigt selbst zu bestimmen, auf welchem Wege sie Werbung und Information betreiben wollen. Das umfasst, wie das BAG jetzt erstmals festgestellt hat, die Befugnis, zu diesem Zweck die betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu benutzen. Allerdings besteht diese Befugnis nicht schranken- und voraussetzungslos, sondern es müssen die verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Gewerkschaft gegen diejenigen des Arbeitgebers angewogen sowie eventuelle Belange des Gemeinwohls berücksichtigt werden.
 
Aus der vom Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften folgt nach dem Urteil des BAG die grundsätzliche Berechtigung einer tarifzuständigen Gewerkschaft, E-Mails auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und ohne vorherige Aufforderung seitens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.
 
"Da in vielen Bereichen der Berliner Verwaltung das Urteil des Bundesarbeitsgerichts unter anderem mit Hinweis auf die Dienstvereinbarung über dies Nutzung des Internets und anderer elektronischer Informations- und Kommunikationsdienste in der Berliner Verwaltung - Internet-DV - vom 19./21. 2. 2002 nicht beachtet wird, müssen der Innensenator Dr. Körting und der Hauptpersonalrat die Grundsätze des BAG-Urteils in die Internet-DV aufnehmen," forderte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann.
 Die Forderung nach Änderung der Internet-Dienstvereinbarung ist nach Ansicht des Landesvorsitzenden des dbb berlin schnellstmöglichst vorzunehmen, "weil zum Beispiel während der laufenden Tarifverhandlungen zur Ablösung des Anwendungstarifvertrages zum 1. Januar 2010 Informationen der dbb tarifunion und ihrer Mitgliedsgewerkschaften für Dienststellenleiter Anlässe waren, Einzelmitglieder dieser Organisationen wegen des Lesens der gewerkschaftlichen E-Mails während der Arbeitszeit zu disziplinieren.