Der dbb berlin fordert den Senator für Inneres und Sport sowie den
Hauptpersonalrat auf, die im Februar 2002 abgeschlossene
Internet-Dienstvereinbarung nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG
- vom 20. Januar 2009 - I AZR 515/08 - zur Gewerkschaftswerbung und
-information per E-Mail zu ändern.
Nach dem Urteil des
BAG sind die Gewerkschaften grundsätzlich berechtigt selbst zu bestimmen, auf
welchem Wege sie Werbung und Information betreiben wollen. Das umfasst, wie
das BAG jetzt erstmals festgestellt hat, die Befugnis, zu diesem Zweck die
betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
benutzen. Allerdings besteht diese Befugnis nicht schranken- und
voraussetzungslos, sondern es müssen die verfassungsrechtlich geschützten
Interessen der Gewerkschaft gegen diejenigen des Arbeitgebers angewogen sowie
eventuelle Belange des Gemeinwohls berücksichtigt werden.
Aus der vom
Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit der
Gewerkschaften folgt nach dem Urteil des BAG die grundsätzliche Berechtigung
einer tarifzuständigen Gewerkschaft, E-Mails auch ohne Einwilligung des
Arbeitgebers und ohne vorherige Aufforderung seitens der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu
versenden.
"Da in vielen Bereichen der Berliner Verwaltung das Urteil
des Bundesarbeitsgerichts unter anderem mit Hinweis auf die Dienstvereinbarung
über dies Nutzung des Internets und anderer elektronischer Informations- und
Kommunikationsdienste in der Berliner Verwaltung - Internet-DV - vom 19./21.
2. 2002 nicht beachtet wird, müssen der Innensenator Dr. Körting und der
Hauptpersonalrat die Grundsätze des BAG-Urteils in die Internet-DV aufnehmen,"
forderte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann.
Die
Forderung nach Änderung der Internet-Dienstvereinbarung ist nach Ansicht des
Landesvorsitzenden des dbb berlin schnellstmöglichst vorzunehmen, "weil zum
Beispiel während der laufenden Tarifverhandlungen zur Ablösung des
Anwendungstarifvertrages zum 1. Januar 2010 Informationen der dbb tarifunion
und ihrer Mitgliedsgewerkschaften für Dienststellenleiter Anlässe waren,
Einzelmitglieder dieser Organisationen wegen des Lesens der gewerkschaftlichen
E-Mails während der Arbeitszeit zu disziplinieren.