Der dbb berlin tritt den aufgetretenen Irritationen bei den
Berliner Lehrkräften entgegen und stellt klar, dass auch in Berlin ab 1.
Januar 2010 die Anpassung der Besoldung "Ost an West" für alle Beamtinnen und
Beamten der Besoldungsgruppen ab A 10 im Ostteil Berlins erfolgt.
Die Anpassung "Ost an West" für die Besoldungsempfänger/innen ab der
Besoldungsgruppe A 10 wurde bereits mit dem Gesetz über die Anpassung von
Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur
Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz
2003/2004 - BBVAnpG 2003/2004 - am 10. September 2003 festgelegt.
Durch das bundeseinheitliche BBVAnpG wurde das Außerkrafttreten der 2.
Besoldungs-Übergangsverordnung mit Ablauf des 31. Dezember 2009 von Bundestag
mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Damit entfällt die Rechtsgrundlage
auch für die Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen ab A 10 für die
Ausnahmen von der Regelbesoldung "West". Auch die betroffenen beamteten
Lehrkräfte in Berlin sind davon betroffen und erhalten ab 1. 1. 2010
"Westbezüge".