Der dbb berlin hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg den Vorschlag der Berliner Justizverwaltung unterstützt, durch Übertragung der Grundsätze für die Errichtung der Richterräte auf die Staatsanwaltschaft die Rechte der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu stärken.
Die ausdrückliche Aufnahme von gesetzlichen Regelungen über die Aufgaben
und Bildung der Staatsanwaltsräte nach dem Vorbild im Land Brandenburg und die
Bildung eines Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrats würdigt
herausragend die Aufgaben der Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in der
Rechtspflege im Land Berlin.
Der dbb berlin hat der Senatsverwaltung
für Justiz zur Bildung der Staatsanwaltsräte vorgeschlagen, dass die
vorgesehene Zusammensetzung des Staatsanwaltsrats bei der Staatsanwaltschaft
Berlin mit drei Mitgliedern überprüft wird, um der hohen Anzahl der zu
vertretenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gerecht zu werden. Für den
Gesamtstaatsanwaltsrats forderte der dbb berlin eine Erhöhung der Anzahl der
Mitglieder um weitere Mitglieder zu den vorgesehenen fünf Mitgliedern.
Für den staatsanwaltschaftlichen Dienst vermisst der dbb berlin eine
gesetzliche Regelung über die öffentliche Ausschreibung freier Planstellen.
Der dbb berlin gab sowohl in einem Fachgespräch mit Vertretern/-innen der
Senatsverwaltung für Justiz und in seiner Stellungnahme die Anregung,
gegebenenfalls von der Pflicht zur Stellenausschreibung beim
Landespersonalausschuss eine Ausnahmeregelung von § 12 LBG zu beantragen.
Mit dem Gesetzesentwurf wird ausdrücklich bestätigt, dass der dbb -
beamtenbund und tarifunion - berlin auch nach der Rechtsangleichung
Spitzenorganisation für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bleibt.
Erhebliche Bedenken trug der dbb berlin zu den Regelungen des neuen Berliner
Richtergesetz über die Berufung ehrenamtlicher Richter/innen aus der
Rechtsanwaltschaft als ständige Beisitzer/innen in Disziplinarverfahren gegen
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor. Hierfür sieht der dbb keine
beamtenrechtlichen Grundlagen im Beamtenstatusgesetz, Landesbeamtengesetz oder
Landesdisziplinargesetz. Der dbb berlin lehnt die Mitwirkung Dritter in
Disziplinarverfahren auch mit HInweis auf Artikel 33 GG aus
verfassungsrechtlichen Gründen ab.
Die Staatsanwaltsräte sollten erst
zwei Jahre nach Verabschiedung des neuen Richtergesetzes durch das
Abgeordnetenhaus gebildet werden, um allen Beteiligten ausreichend Zeit zur
Vorbereitung auf die veränderten Vertretungsmöglichkeiten einzuräumen.
Für die Berliner Amtsanwältinnen und Amtanwälte schlägt der dbb berlin nach
Bildung der Staatsanwaltsräte und Auflösung des Personalrates der Gesamtheit
der Staats- und Amtsanwälte die Bildung einer eigenständigen
Personalvertretung vor.
Die gesamte Stellungnahme des dbb berlin zum
Gesetz über die Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und
Brandenburg kann unter post@dbb-berlin.de
angefordert werden.