dbb berlin unterstützt die Stärkung der Rechte der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Der dbb berlin hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg den Vorschlag der Berliner Justizverwaltung unterstützt, durch Übertragung der Grundsätze für die Errichtung der Richterräte auf die Staatsanwaltschaft die Rechte der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu stärken.

Die ausdrückliche Aufnahme von gesetzlichen Regelungen über die Aufgaben und Bildung der Staatsanwaltsräte nach dem Vorbild im Land Brandenburg und die Bildung eines Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrats würdigt herausragend die Aufgaben der Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in der Rechtspflege im Land Berlin.
 
Der dbb berlin hat der Senatsverwaltung für Justiz zur Bildung der Staatsanwaltsräte vorgeschlagen, dass die vorgesehene Zusammensetzung des Staatsanwaltsrats bei der Staatsanwaltschaft Berlin mit drei Mitgliedern überprüft wird, um der hohen Anzahl der zu vertretenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gerecht zu werden. Für den Gesamtstaatsanwaltsrats forderte der dbb berlin eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder um weitere Mitglieder zu den vorgesehenen fünf Mitgliedern.
 
Für den staatsanwaltschaftlichen Dienst vermisst der dbb berlin eine gesetzliche Regelung über die öffentliche Ausschreibung freier Planstellen. Der dbb berlin gab sowohl in einem Fachgespräch mit Vertretern/-innen der Senatsverwaltung für Justiz und in seiner Stellungnahme die Anregung, gegebenenfalls von der Pflicht zur Stellenausschreibung beim Landespersonalausschuss eine Ausnahmeregelung von § 12 LBG zu beantragen.
 
Mit dem Gesetzesentwurf wird ausdrücklich bestätigt, dass der dbb - beamtenbund und tarifunion - berlin auch nach der Rechtsangleichung Spitzenorganisation für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bleibt.
 
Erhebliche Bedenken trug der dbb berlin zu den Regelungen des neuen Berliner Richtergesetz über die Berufung ehrenamtlicher Richter/innen aus der Rechtsanwaltschaft als ständige Beisitzer/innen in Disziplinarverfahren gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor. Hierfür sieht der dbb keine beamtenrechtlichen Grundlagen im Beamtenstatusgesetz, Landesbeamtengesetz oder Landesdisziplinargesetz. Der dbb berlin lehnt die Mitwirkung Dritter in Disziplinarverfahren auch mit HInweis auf Artikel 33 GG aus verfassungsrechtlichen Gründen ab.
 
Die Staatsanwaltsräte sollten erst zwei Jahre nach Verabschiedung des neuen Richtergesetzes durch das Abgeordnetenhaus gebildet werden, um allen Beteiligten ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf die veränderten Vertretungsmöglichkeiten einzuräumen.
 
Für die Berliner Amtsanwältinnen und Amtanwälte schlägt der dbb berlin nach Bildung der Staatsanwaltsräte und Auflösung des Personalrates der Gesamtheit der Staats- und Amtsanwälte die Bildung einer eigenständigen Personalvertretung vor. 
 
Die gesamte Stellungnahme des dbb berlin zum Gesetz über die Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg kann unter post@dbb-berlin.de angefordert werden.